Presseaussendung · 26.01.2009 Sozialhilfegesetz in der Begutachtung Stellungnahmen bis 16. Februar 2009 möglich

Veröffentlichung
Montag, 26.01.2009, 09:30 Uhr
Themen
Recht/Sozialhilfe/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Der Entwurf eines geänderten Sozialhilfegesetzes ist in die Begutachtung versandt worden. Bis Montag, 16. Februar 2009 haben alle Landesbürgerinnen und Landesbürger die Möglichkeit, im Amt der Landesregierung, bei Bezirkshauptmannschaften und Gemeindeämtern sowie im Internet auf www.vorarlberg.at den Gesetzestext einzusehen und Änderungsvorschläge zu machen.

Zum Ziel der Novelle: Der Beitrag der Gemeinden zum Sozialfonds hängt von ihrer Finanzkraft ab. Im Sozialhilfegesetz ist daher geregelt, wie die Finanzkraft einer Gemeinde berechnet wird. Diese Regelung soll geändert und an das Finanzausgleichsgesetz 2008 angepasst werden.

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