Presseaussendung · 27.01.2009 Lärmbelastungen im vertraglich erlaubten Rahmen Dezember-Bericht des Vorarlberger Flugbeobachters in Altenrhein

Veröffentlichung
Dienstag, 27.01.2009, 09:13 Uhr
Themen
Verkehr/Fluglärm/Altenrhein
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz/Altenrhein (VLK) - Auch im Dezember 2008 wurden die staatsvertraglich vereinbarten Tageslärmbelastungen durch den Betrieb des Flugplatzes Altenrhein nicht überschritten. Das geht aus dem jüngst vorgelegten Bericht des Flugbeobachters des Landes Vorarlberg hervor, der die Flugbewegungen in Altenrhein wieder konsequent kontrolliert hat.

Während der so genannten Normalbetriebszeiten überprüfte der Flugbeobachter die Einhaltung der Flugrouten. Darüber hinaus wurden die von der Flugplatzbetreiberin, der Airport Altenrhein AG, gemeldeten Flugbewegungen und die damit zusammenhängenden Berechnungen der Lärmpunktezahlen überprüft.

Der Flugbeobachter nahm seine Kontrolltätigkeiten auch während der so genannten Randbetriebszeiten wahr. Das sind jene Zeiten vor, zwischen oder nach den Regelbetriebszeiten, in denen auch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Im Dezember wurden insgesamt 21 Ausnahmebewilligungen während der Randbetriebszeiten erteilt, davon berührten zwei Flugbewegungen österreichisches Staatsgebiet.

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