Presseaussendung · 06.02.2009 Behaltefrist: Land und Sozialpartner ziehen an einem Seil LH Sausgruber und LR Rüdisser: Moralische Sicherheit für Unternehmen im Interesse der Arbeitnehmer

Veröffentlichung
Freitag, 06.02.2009, 18:20 Uhr
Themen
Arbeitsmarkt/Beschäftigung/Sausgruber/Rüdisser
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Im Zuge einer kurzfristig einberufenen Sitzung im Landhaus erzielten heute Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Wirtschaftslandesrat Karlheinz Rüdisser mit Vertretern der Vorarlberger Sozialpartner eine Einigung zur Kurzarbeit und Behaltefrist. Wegen der besonders schwierigen wirtschaftlichen Situation soll bei Bedarf eine positive Entscheidung über Anträge von Unternehmen zur Aufhebung der Behaltefrist erfolgen. Formal entscheidet das Landesdirektorium des Arbeitsmarktservice Vorarlberg, dem alle Sozialpartner angehören, über diese Anträge, berichten Landeshauptmann Sausgruber und Landesrat Rüdisser.

"Ziel der Maßnahme ist es, den heimischen Unternehmen eine 'moralische Sicherheit' zu geben und damit eine verstärkte Anwendung der Kurzarbeit als sinnvolle Maßnahme zur Bewältigung von Beschäftigungsschwierigkeiten zu ermöglichen. Die breite Akzeptanz der Sozialpartner beweist, dass uns dies gelungen ist", betonen Sausgruber und Rüdisser.

Vertrauen und Entschlossenheit

   Gegenseitiges Vertrauen sowie die Entschlossenheit, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, haben heute das Treffen zwischen Landeshauptmann Sausgruber, Wirtschaftslandesrat Rüdisser und Vorarlbergs Sozialpartnern gekennzeichnet. Geeinigt haben sich die Akteure auf die Anwendung einer bundesgesetzlich bestehenden Ausnahmeregelung für Betriebe, die aufgrund der besonderen wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sind, eine Behaltefrist für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu garantieren. Für diese Unternehmen besteht nunmehr die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufhebung der Behaltefrist einzubringen. Von Seiten der im Direktorium des AMS vertretenen Sozialpartner wurde eine positive Erledigung solcher Anträge zugesichert. Damit wurde eine wichtige Voraussetzung zur Anwendung der Kurzarbeit als sinnvolles arbeitsmarktpolitisches Instrument geschaffen.

Flexibilität sichern

"Zweck der Neuerung ist es nicht, kollektivvertragliche Vereinbarungen auszuhebeln, sondern den Unternehmen in der momentan schwierigen Zeit entgegenzukommen", so Rüdisser. Diese regionale Lösung, die alle Sozialpartner mittragen, kann wesentlich dazu beitragen, dass durch das Instrument der Kurzarbeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Kündigungen geschützt werden, erklärt der Landesrat.

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