Presseaussendung · 16.02.2009 Aktionsplan zur Bekämpfung von Umgebungslärm vorgestellt Enthält zahlreiche Maßnahmen des Landes - öffentliche Einsichtnahme bis 30. März 2009

Veröffentlichung
Montag, 16.02.2009, 08:53 Uhr
Themen
Verkehr/Umgebungslärm/Aktionsplan
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Der Entwurf eines Aktionsplans zur Vermeidung und Verminderung der Lärmbelastung an Vorarlberger Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 16.500 Kfz/24 Stunden (Kraftfahrzeugen pro Kalendertag) geht in die Begutachtung. Der Aktionsplan mit Erläuterungen und strategischen Lärmkarten ist im Internet unter www.vorarlberg.at/umgebungslaerm abrufbar und liegt im Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie in den Bezirkshauptmannschaften Bregenz, Dornbirn und Feldkirch bis Montag, 30. März 2009 zur öffentlichen Einsicht auf.

Bregenz (VLK) – Der Entwurf eines Aktionsplans zur Vermeidung und Verminderung der Lärmbelastung an Vorarlberger Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 16.500 Kfz/24 Stunden (Kraftfahrzeugen pro Kalendertag) geht in die Begutachtung. Der Aktionsplan mit Erläuterungen und strategischen Lärmkarten ist im Internet unter www.vorarlberg.at/umgebungslaerm abrufbar und liegt im Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie in den Bezirkshauptmannschaften Bregenz, Dornbirn und Feldkirch bis Montag, 30. März 2009 zur öffentlichen Einsicht auf.

Die strategischen Lärmkarten und der Aktionsplan basieren auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie und wurden für rund 66 km Landesstraßenabschnitte mit einem Verkehrsaufkommen von über 16.500 Kfz pro Tag erarbeitet. Im vorgelegten Aktionsplan sind zahlreiche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Lärmbelastung aufgelistet. Die wichtigsten für die nächsten fünf Jahre vom Land Vorarlberg geplanten Maßnahmen sind:

- Einbau von Schallschutzfenstern: In den letzten fünf Jahren hat das Land Vorarlberg rund 1,5 Millionen Euro für die Förderung passiver Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster und -türen) zur Verfügung gestellt. Diese Förderung wird fortgesetzt.

- Straßenseitige Lärmschutzmaßnahmen: Lärmschutzwände oder -wälle lassen sich in Ortsgebieten, bei vielen Hauszufahrten und Seitenstraßen, mit einer Bebauung, die bis direkt an die Straße heranreicht, schwer bis überhaupt nicht verwirklichen. Im Rahmen der Aktionsplanung wird trotzdem für Abschnitte in Ortsgebieten auf der L 190 in Bregenz, Dornbirn und Frastanz, sowie auf der L 202 in Hard die Möglichkeit eines straßenseitigen Lärmschutzes genauer untersucht.

- Verkehrsplanerische und verkehrspolitische Maßnahmen: Eine Verkehrsverlagerung auf den Umweltverbund (zu Fuß gehen/Rad Fahren/Bus- und Bahnbenutzung) vermindert auch den Verkehrslärm nachhaltig. Zu den im Vorarlberger Verkehrskonzept enthaltenen Maßnahmen, die vollinhaltlich den Intentionen der Aktionsplanung entsprechen, gehören Angebotsverbesserungen im ÖPNV (dichter Taktverkehr, Bahn- und Busknoten, Vorrang für regionale Buslinien), Ausbau und Verbesserung der Schieneninfrastruktur, Förderung des nicht motorisierten Verkehrs (Steigerung der Attraktivität von Radwegen, Radverkehrsstrategie) und Mobilitätsmanagement.

- Modellregion Vorarlberg für Elektromobilität: Vorarlberg hat Anfang Dezember 2008 den Zuschlag als erste Modellregion Österreichs für Elektromobilität erhalten. Im Rahmen des mit bis zu 4,7 Millionen Euro geförderten Pilotprojekts (Gesamtkosten rund 30 Millionen Euro) wird im Jahr 2009 ein Flottenversuch mit 100 Elektrofahrzeugen begonnen. Im Jahr 2010 soll die Fahrzeugflotte auf 900 Elektrofahrzeuge und zwölf Busse bei 250 Tankstellen erweitert werden. Insbesondere in Ortsgebieten stellen die leisen Elektroantriebe für den Lärmschutz eine wirksame Maßnahme dar. Dieses Pilotprojekt leistet damit auch einen zukunftsweisenden Beitrag für den Lärmschutz an der Quelle.

- Weitere Maßnahmen betreffen die Straßenerhaltung und den Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge.

Öffentliche Einsicht

Der Entwurf des Aktionsplans liegt samt Zusammenfassung und den zugehörigen strategischen Lärmkarten im Internet unter www.vorarlberg.at/umgebungslaerm sowie bei folgenden Landesdienststellen bis einschließlich Montag, 30. März 2009 während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf:

- Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Straßenbau (VIIb), Widnau 12, 6800 Feldkirch, Zimmer Nr. 311 und Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa), Landhaus, Römerstraße 15, 6900 Bregenz, Zimmer Nr. 351,

- Bezirkshauptmannschaft Bregenz, Seestraße 1, 6900 Bregenz, Zimmer Nr. 110, für die Gemeinden Bregenz, Fußach, Hard, Höchst, Hörbranz, Lauterach, Lochau und Wolfurt,

- Bezirkshauptmannschaft Dornbirn, Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn, Zimmer Nr. 011, für die Gemeinden Dornbirn, Hohenems und Lustenau,

- Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, Schlossgraben 1, 6800 Feldkirch, Zimmer Nr. 311, für die Gemeinden Feldkirch, Frastanz, Götzis und Rankweil.

Stellungnahme

Innerhalb der Auflagefrist kann jede Person zum Entwurf des Aktionsplans schriftlich Stellung nehmen. Die Stellungnahme ist unter dem Betreff "Umgebungslärmrichtlinie/Aktionsplan" an das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Straßenbau (VIIb), Widnau 12, A-6800 Feldkirch zu richten und kann per Post oder per E-Mail (an: umgebungslaerm@vorarlberg.at) oder per Post übermittelt bzw. persönlich abgegeben werden.

Lärmkarten und Aktionsplan für die A 14

Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie für das hochrangige Straßennetz fällt in die Kompetenz des Bundes. Die Strategischen Lärmkarten für die A 14, den Entwurf des Aktionsplans des Bundes sowie Informationen zum Anhörungsverfahren sind unter www.umgebungslaerm.at abrufbar.

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