Presseaussendung · 17.02.2009 Schutz heimischer Gesundheitsstandards hat Vorrang LTP Halder für Sicherheitsschranken in grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung

Veröffentlichung
Dienstag, 17.02.2009, 09:23 Uhr
Themen
EU/Gesundheit/Landtag/Halder
Redaktion
Gerhard Wirth

Brüssel (VLK) - In Sachen grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung sprach sich Vorarlbergs Landtagspräsident Gebhard Halder in der jüngsten Plenarsitzung des EU-Ausschusses der Regionen (AdR) für eine Beibehaltung der Vorabgenehmigungen durch die heimischen Leistungsträger aus. "Zum Schutz der eigenen hohen Standards müssen entsprechende Sicherheitsschranken eingezogen werden", so Halder.

Ein Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zielt darauf ab, die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in anderen Ländern zu erleichtern. Mitgliedsstaaten sollen Patienten, die eine Gesundheitsleistung in einem anderen Staat in Anspruch nehmen, die Kosten bis zu jener Höhe ersetzen, die für die gleiche Leistung im Heimatland anfallen. Damit sollen auch die Vorabgenehmigungen durch die jeweils heimischen Leistungsträger fallen.

Landtagspräsident Halder sprach sich hier für den Einbau von Sicherheitsschranken aus: "Die Auswirkungen einer uneingeschränkten Patientenmobilität können nicht sicher vorhergesagt werden. Länder wie Vorarlberg, die über hohe Gesundheitsstandards verfügen, müssten mit einem Gesundheitstourismus und höherem Mitteleinsatz rechnen, da zusätzlich zum inländischen Gesundheitsangebot die im Ausland angefallenen Behandlungen zu bezahlen wären. Die Vorabgenehmigungen sind deshalb beizubehalten."

Halder geht mit der Kommission dahin gehend konform, dass Patienten über ihre Rechte, in anderen Staaten Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, besser informiert werden sollen. Das kostenintensive und gut ausgebaute heimische Gesundheitssystem müsse jedoch vor zusätzlichen Belastungen geschützt werden, um die hohen Standards auch weiterhin halten zu können.

Halder begrüßt die Stellungnahme des AdR, der klar auf diese Probleme hingewiesen und gefordert habe, die Vorabgenehmigung für ausländische Krankenbehandlungen beizubehalten.

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