Presseaussendung · 24.03.2009 Landesregierung legt neues Kulturförderungsgesetz vor LSth. Wallner: "Klares Bekenntnis zu Freiheit, Unabhängigkeit und Vielfalt des kulturellen Lebens"

Veröffentlichung
Dienstag, 24.03.2009, 12:28 Uhr
Themen
Kultur/Gesetzgebung/Wallner
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) - Die Vorarlberger Landesregierung hat heute, Dienstag, die Vorlage zum neuen Kulturförderungsgesetz beschlossen, berichtet Landesstatthalter Markus Wallner. Schon das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1974 galt österreichweit als richtungsweisend, dementsprechend ähnlich waren die folgenden Kulturförderungsgesetze in den anderen Bundesländern. Das neue Vorarlberger Gesetz setzt wiederum Maßstäbe – nicht zuletzt aufgrund seines Entstehungsprozesses, in den viele Kulturschaffende in Vorarlberg aktiv eingebunden waren, betont Wallner.

Auf eine Kultur-Enquete zu Beginn des Prozesses folgten mehrere öffentliche Hearings; Detailfragen wurden in fachbesetzten Workshops erörtert und schließlich von einer für die Kulturszene repräsentativ besetzten Kerngruppe ausformuliert. LSth. Wallner: "Durch diese breite Beteiligung an der von den Abteilungen Gesetzgebung, Wissenschaft und Kultur vorbereiteten Gesetzesarbeit konnten die wesentlichen Vorschläge und Forderungen der letzten Jahre zielführend und konsensorientiert in den neuen Text eingebracht werden. Das neue Gesetz beinhaltet u.a. ein klares Bekenntnis zur Freiheit, Unabhängigkeit und Vielfalt des kulturellen Lebens sowie die Möglichkeit von mehrjährigen Förderzusagen."

Wichtige Neuerungen im neuen Kulturförderungsgesetz:
- Klares Bekenntnis zur Freiheit, Unabhängigkeit und Vielfalt des kulturellen Lebens;
- Kulturauftrag als Selbstverpflichtung des Landes;
- Schaffung günstiger Rahmenbedingungen, insbesondere auch für die Teilhabe am kulturellen Geschehen sowie die öffentliche Auseinandersetzung mit Kunst und Wissenschaft;
- Mehrjährigkeit von Förderzusagen, soweit dies für strukturelle Maßnahmen zur Erreichung der Ziele notwendig ist;
- Aufwertung und weitgehende Entpolitisierung des Kulturbeirates und dessen Aufgliederung in drei separate Bereiche Wissenschaft/Weiterbildung/Kunst und Kultur;
- Aufnahme neuer Bereiche (z.B. "Neue Medien") ins Arbeitsfeld der Kunstkommissionen;
- Möglichkeit, neben den beibehaltenen Kunstkommissionen mit Zustimmung des Kulturbeirats auch andere Verfahren zur Entscheidungsfindung zu wählen (z.B. Kuratorenmodelle);
- Aufnahme der bisherigen Richtlinien für Kunst und Bau ins Gesetz im Rahmen der neuen Kommission "Kunst im öffentlichen Raum";
- Befristung der Kommissionstätigkeit auf maximal zweimal drei Jahre pro Mitglied;
- Ausgewogene Besetzung mit Männern und Frauen in allen Fachgremien;
- Erhöhung der Transparenz des Förderwesens durch mindestens eine öffentliche Veranstaltung im Jahr mit entsprechender Gelegenheit zur Vorsprache von Antragstellern und Antragstellerinnen;
- Selbstverpflichtung zur jährlichen Vorlage eines Kulturberichts mit nach Frauen und Männern getrennt ausgewiesenen Förderungen an Einzelpersonen.

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