Presseaussendung · 24.03.2009 Land setzt wichtige Impulse in schwierigen Zeiten Neue und verbesserte Förderungen für Vorarlbergs Wirtschaft

Veröffentlichung
Dienstag, 24.03.2009, 13:02 Uhr
Themen
Wirtschaft/Förderungen/Sausgruber/Rüdisser
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Auf der Grundlage des im Dezember 2008 präsentierten Konjunkturpaketes hat die Vorarlberger Landesregierung ihr Wirtschaftsförderungsprogramm überarbeitet und verbessert. Ziel ist es, in der derzeit schwierigen Situation die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die maßgeblich von kleinen und mittleren Betrieben geprägten Vorarlberger Wirtschaft zu bieten, so Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Wirtschaftslandesrat Karlheinz Rüdisser heute, Dienstag, im Pressefoyer.

Zu den wesentlichen Neuerungen gehört die Einführung der Kleingewerbeförderung als Ersatz für die bisherige Bergregionenförderung. Dadurch sind künftig auch Unternehmen außerhalb der Berggebiete förderungswürdig. Zudem gilt die Investitionsförderung nun für alle Sparten, also neben Handel, Gewerbe und Industrie auch für Transport und Verkehr, Information und Consulting sowie Tourismus und Freizeitwirtschaft. Auch der Rahmen der förderbaren Kosten – bisher von 10.000 bis 75.000 Euro – wird angehoben; künftig beträgt die Untergrenze 25.000 Euro, die Obergrenze 100.000 Euro. (Richtlinie siehe pdf-Anhang)

Laut LR Rüdisser findet die neue Förderungsaktion schon regen Anklang. Es sind bereits 31 Anträge mit einem Investitionsvolumen von 1,5 Millionen Euro eingegangen.

Bei der Aktion zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur kann künftig jährlich ein Antrag in voller Höhe gestellt werden, bisher war das nur alle fünf Jahre möglich. Um einen 10-prozentigen Zuschuss zu erhalten, müssen Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten nicht mehr drei zusätzliche Arbeitsplätze, sondern nur noch einen nachweisen.

Auch für den Tourismus werden zusätzliche Anreize geboten. So wurde eine Förderungsrichtlinie für regionale Sport- und Freizeitanlagen ausgearbeitet, die demnächst beschlossen werden soll. Weiters sind verbesserte Förderungen für Investionen im Beherbergungsangebot vorgesehen. Zu diesem Zweck werden die Richtlinien zur Förderung von Qualitätsverbesserung von Privatzimmern überarbeitet.

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