Presseaussendung · 27.03.2009 Spendenabsetzbarkeit auch kleineren Vereinen ermöglichen LH Sausgruber: "Praktischer Zugang muss erleichtert werden"

Veröffentlichung
Freitag, 27.03.2009, 11:25 Uhr
Themen
Finanzen/Steuern/Spenden/Sausgruber
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Der Beschluss, Spenden für mildtätige oder humanitäre Organisationen in Zukunft steuerlich zu begünstigen, wird von der Vorarlberger Landesregierung unterstützt, erklärt Landeshauptmann Herbert Sausgruber. Um in den Genuss der Spendenabsetzbarkeit zu kommen, müssen die Empfängerorganisationen einige Auflagen erfüllen. Unter anderem ist eine jährliche Wirtschaftsprüfung vorgesehen, um in die Liste der Begünstigten aufgenommen zu werden. "Gerade für kleinere Vereine oder spontane Hilfsinitiativen stellt das aber eine Hürde dar. Für sie benötigen wir eine praktikablere Lösung, um ihnen den Zugang rechtlich wie auch praktisch so einfach wie möglich zu machen", betont Sausgruber, der weitere Gespräche für unumgänglich hält.

Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden wurde kürzlich durch den Bundesgesetzgeber neu geregelt. Die Änderungen betreffen sowohl den Bereich der Unternehmer als auch den Bereich der Unselbständigen. Im betrieblichen Bereich werden Spenden für mildtätige Zwecke oder für Hilfestellung in Katastrophenfällen im Ausmaß von maximal zehn Prozent des Gewinns des Vorjahres als Betriebsausgaben absetzbar. Im privaten Bereich werden Spenden im Ausmaß von maximal 10 Prozent der Einkünfte des Vorjahres als Sonderausgaben absetzbar.

Zugang für kleine Vereine erleichtern

Voraussetzung für die Absetzbarkeit der Spende ist, dass sie an eine Körperschaft geleistet wird, die in einer eigens dafür erstellten Liste aufscheint. Für die Aufnahme in diese Liste sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, unter anderem eine jährliche Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer. "Das ist für viele kleine Vereine, die ebenfalls mildtätige und humanitäre Aufgaben verfolgen, nur erschwert möglich. Ihnen dennoch Zugang zu dieser Liste zu verschaffen, muss das Ziel von weiteren Gesprächen sein", stellt Landeshauptmann Sausgruber klar.

Das Land Vorarlberg hat auf diesen Umstand schon vor der Neuregelung hingewiesen, allerdings wurden diese Aspekte seitens des Bundes nicht aufgenommen, erklärt Sausgruber. "Wichtig ist, die Spendenbegünstigung in praktikabler Form auch den kleinen Vereinen und spontanen Hilfsaktionen zugänglich zu machen", so Sausgruber abschließend.

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