Presseaussendung · 08.10.2009 Keine UVP-Pflicht für Hochwasserschutz an der Ill LR Egger: Keine ausufernde Umwelt-Bürokratie

Veröffentlichung
Donnerstag, 08.10.2009, 12:09 Uhr
Themen
Wasser/Gesetzgebung/Egger
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) - Im neuen UVP-Gesetz wird dem Vorarlberger Weg, Umwelt-Bürokratie nicht über den Schutz von Leib und Leben der Menschen zu stellen, weitgehend Rechnung getragen, berichtet Wasserlandesrat Dieter Egger. Profitieren werde davon auch das Hochwasserschutzprojekt an der Ill zwischen Frastanz und Nenzing, für das kein UVP-Verfahren mehr erforderlich ist.

"Das UVP-Gesetz bedeutet für den Hochwasserschutz enormen Bürokratieaufwand mit beschränktem ökologischem Mehrwert", so Landesrat Egger. Deshalb habe Vorarlberg für die Novelle Vereinfachungen statt überschießender Regelungen gefordert und konnte sich dabei in wichtigen Punkten durchsetzen.

Für den Hochwasserschutz an der Ill zwischen Frastanz und Nenzing werden kommendes Jahr die Behördenverfahren beantragt. Der Wegfall des UVP-Verfahrens bringt hier eine wesentliche Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren. Umwelt-Bürokratie darf kein Hindernis für den Schutz unserer Siedlungs- und Wirtschaftsräume sein, so Egger abschließend.

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com