Presseaussendung · 08.12.2009 LH Sausgruber: Lissabon-Vertrag ist ein Schritt nach vorne Mehr Mitsprache für Länder und Regionen in der EU

Veröffentlichung
Dienstag, 08.12.2009, 10:00 Uhr
Themen
EU/Subsidiarität/Sausgruber
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Der kürzlich in Kraft getretene EU-Vertrag von Lissabon ist für Landeshauptmann Herbert Sausgruber aus Ländersicht zu begrüßen. "Der Vertrag ist ein Schritt nach vorne, weil er die Mechanismen zur Subsidiaritätskontrolle verbessert und dadurch die lokale und regionale Mitgestaltung in Europa stärkt", sagt Sausgruber.

Laut Lissabon-Vertrag können die nationalen Parlamente – in Österreich also Nationalrat und Bundesrat – binnen acht Wochen eine begründete Stellungnahme vorbringen, wenn sie einen Gesetzesentwurf oder eine geplante Maßnahme der EU für subsidiaritätswidrig halten. Die Länder können im Rahmen dieses "Frühwarnmechanismus" ihre Stellungnahme dem Bundesrat übermitteln und so am Verfahren mitwirken. Kommen Einsprüche aus mindestens einem Drittel der nationalen Parlamente, muss der geplante EU-Rechtsakt nochmals überprüft werden. Hat gar die Hälfte der Parlamente Einwände, so erzwingt dies eine erneute Überarbeitung und Begründung der Maßnahme auf EU-Ebene.

Darüber hinaus erweitert der Lissabon-Vertrag auch die Möglichkeiten der Überprüfung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). So können künftig nicht nur die Mitgliedstaaten im eigenen Namen, sondern auch die nationalen Parlamente – also Nationalrat und Bundesrat – Subsidiaritätsklagen beim EuGH einbringen. Auch der Ausschuss der Regionen als Sprachrohr der regionalen Interessen auf europäischer Ebene erhält dieses Recht.

Die erweiterten Mitsprachemöglichkeiten sowohl im Vorfeld eines EU-Rechtsaktes als auch bei der Anfechtung vor dem EuGH sind für LH Sausgruber "eine wichtige Grundlage, um die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzipes und damit die Wahrung der Interessen von Ländern und Regionen künftig zu gewährleisten".

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