Presseaussendung · 09.12.2009 Neue Betriebe nur in Wohn-, aber nicht in Gewerbegebieten? LR Rüdisser und Präsident Rein: Ja zur Einhaltung von EU-Luftgrenzwerten – Nein zu Regelungen, die mehr Verkehr verursachen und Arbeitsplätze gefährden

Veröffentlichung
Mittwoch, 09.12.2009, 10:45 Uhr
Themen
Wirtschaft/Luftgrenzwerte/Rüdisser
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz/Innsbruck/Salzburg/Linz (VLK) - Schulterschluss von Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Oberösterreich – die Wirtschaftsreferenten und Wirtschaftskammer-Präsidenten dieser Länder bekennen sich zum Schutz von Mensch und Umwelt. Sinnvoller Umweltschutz muss aber in einem vereinten Europa im Gleichklang mit den Nachbarn erfolgen, verweisen die vier Wirtschaftsreferenten und Kammer-Präsidenten auf die in Österreich deutlich strenger angelegten Immisionsgrenzwerte. Dies führe dazu, dass letztlich mehr Verkehr erzeugt, heimische Unternehmen benachteiligt und Arbeitsplätze gefährdet werden, erklärten heute (Mittwoch) Wirtschaftslandesrat Karlheinz Rüdisser und Kammer-Präsident Manfred Rein.

Hintergrund dieses Schulterschlusses ist die vorliegende Novelle zum Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L). Bereits Anfang 2009 wurde vom Nationalrat eine Novelle zum IG-L beschlossen, die die Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub strenger als die EU–Grenzwerte ansetzt. Die massiven Proteste von Ländern und Wirtschaft gegen diese Regelung wurden nicht berücksichtigt, vielmehr wurde nun ein neuer Gesetzesentwurf zum IG-L vorgelegt, der wiederum neue Grenzwerte unter dem EU-Niveau vorsieht.

Paradox an dieser Vorgangsweise des Bundes ist, dass Österreich bereits um Fristerstreckung für die Einhaltung des seit 2005 verbindlichen EU-Kurzzeitgrenzwertes für Feinstaub, der bisher in vielen Regionen nicht eingehalten werden konnte, angesucht hat. Gleichzeitig ist jedoch nach der geltenden Rechtslage die innerstaatlich zulässige Zahl an Überschreitungstagen bereits jetzt strenger als EU-rechtlich vorgegeben und soll nun noch weiter reduziert werden. Gleiches gilt für den europarechtlichen Lang- und Kurzzeitgrenzwert für Stickstoffdioxid, der ab 2010 einzuhalten ist. Auch hier wird bereits ein Fristerstreckungsansuchen vorbereitet, obwohl die innerstaatlichen Werte bereits jetzt strenger sind und ebenfalls noch verschärft werden sollen.

In Autobahnnähe sind heute in weiten Bereichen Grenzwertüberschreitungen festzustellen, sodass durch die Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes keine weiteren Belastungen mehr zulässig sind und damit Betriebserweiterungen oder Betriebsneuansiedlungen verhindert werden. Für eine wirtschaftliche Weiterentwicklung müsste daher auf Gebiete ausgewichen werden, in denen die Vorbelastungen noch gering sind - das sind jedoch Gebiete, die verstärkt dem Wohnen und der Erholung zur Verfügung stehen sollten. Dieses Problem, das für andere Bundesländer bereits seit Anfang 2009 besteht, könnte durch die vorliegende Novelle nun auch für Vorarlberg akut werden.

Überschießende Regelungen schaden der Wirtschaft und gefährden Arbeitsplätze

Aus wirtschafts- und umweltpolitischen Gründen sei es nicht nachvollziehbar, dass insbesondere entlang der Hauptverkehrsrouten Betriebsansiedlungen erschwert werden, sagt Landesrat Rüdisser: "Daher unterstütze ich den Standpunkt der Wirtschaft nachdrücklich und ersuche die Bundesregierung dringend, die berechtigten Einwände zu berücksichtigen und den Entwurf zu überarbeiten. Es ist unlogisch und nicht nachvollziehbar, ja geradezu ein Schildbürgerstreich, dass infolge dieser strengen Grenzwertregelungen und der Vorgaben des Immissionsschutzgesetzes in Gewerbegebieten in Autobahnnähe neue Betriebe oder Betriebserweiterungen nicht mehr genehmigt werden können, diese aber in Wohngebieten, zentralen Gemeindegebieten oder auf der 'grünen Wiese' durchaus genehmigungsfähig sind, wodurch letzten Endes mehr Verkehr, Lärm und Abgase produziert würden."

Die Kritik von Wirtschaftskammer-Präsident Manfred Rein zielt in dieselbe Richtung: "Vorarlbergs Betriebe zeichnen sich durch ein hohes Umweltbewusstsein aus und tätigen hohe Investitionen in den Umweltschutz. Sie erfüllen bereits strenge Auflagen und bezahlen hohe Grundstückspreise. Weitere Standortnachteile würde eine Abwanderung in die benachbarten Länder forcieren. Aus Sicht der Wirtschaft kann ich überhaupt nicht verstehen, dass die Novelle die Grenzwertanpassung an die EU nicht vorsieht. Betriebe dürfen sich dann mitten in den Orten neben Wohngebieten ansiedeln, aber nicht in autobahnnahen Betriebsgebieten – das ist doch absurd!“

In ihrer gemeinsamen Erklärung verlangen die Länder Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Oberösterreich nachdrücklich, dass die EU-Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe auch für Österreich gelten müssten. Landesrat Rüdisser: „Niemand kann der Wirtschaft vorwerfen, dass sie für den Umweltschutz nicht alles in ihrer Kraft stehende tut“. Wenn aber im derzeitigen Entwurf zum Immissionsschutzgesetz–Luft (IG-L) Grenzwerte enthalten sind, die deutlich unter dem EU-Niveau liegen, so sei diese Vorschrift zur Luftqualität wettbewerbsverzerrend und absolut investitionsfeindlich.

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