Sprungziele:

  1. Inhalt
  2. Hauptnavigation
  3. Topnavigation
  4. Seitenindex
  5. Bedienungshinweise
  6. Startseite des Presseservers
  7. Weitere Informationen
  8. Impressum
  9. English Version

Land Vorarlberg - Presse

Sie sind hier:

vorarlberg.at/presse

Landeskorrespondenz

VLK-Text Nr. 212; Mittwoch, 30.12.2009 9:00 Uhr

Informatik/Gesetzgebung/Stemer

Geodateninfrastrukturgesetz – Vorteile für Bürger und Verwaltung

Beitrag des Landes zum Aufbau eines europaweiten Datenverbundes


Bregenz (VLK) – Im Jänner 2010 steht das neue Geodateninfrastrukturgesetz im Vorarlberger Landtag zur Beschlussfassung an. "Damit leisten wir unseren Beitrag zum Aufbau eines europäischen Datenverbundes, um dadurch den Zugang und die Nutzung von Geodaten für Bürgerinnen und Bürger sowie für Wirtschaft und Verwaltung europaweit zu vereinfachen", sagt Landesrat Siegi Stemer.

Geodaten sind alle Daten mit Bezug zu einem bestimmten Standort oder geographischen Gebiet, z.B. Karten, Geländemodelle, Höhendaten oder Satellitenbilder. Die von den österreichischen Ländern gesammelten Daten werden bereits über das gemeinsame Portal www.geoland.at zur Verfügung gestellt. Über den bei der Europäischen Kommission im Aufbau befindlichen Einstiegsknoten INSPIRE sollen künftig Geodaten aus ganz Europa in vergleichbarer Qualität angeboten werden.

Adressaten der INSPIRE-Richtlinie der EU und des Landes-Geodateninfrastrukturgesetzes sind vor allem Landes- und Gemeindedienststellen. Aber auch Dritte können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Geodatensätze und –dienste mit dem elektronischen Netzwerk der öffentlichen Stellen verknüpfen. LR Stemer: "Das erleichtert die Zusammenarbeit und bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die von den öffentlichen Stellen geschaffenen Online-Servicedienste optimal zu nutzen. Die Internet-Suchdienste werden kostenlos zur Verfügung gestellt."

 

Infobox

Redakteur: Mag. Wolfgang Hollenstein (LageplanFahrplan)


Weitere Medien zu diesem Artikel:


Topnavigation

  1. Lawinenbericht
  2. Regierungserklärung
  3. Landhaus live
  4. LH Wallner
  5. Land Vorarlberg

Impressum

  1. Impressum
© Land Vorarlberg
Seitenanfang