Presseaussendung · 10.02.2010 Noch mehr Gewicht auf frühe Sprachförderung Novelle zum Kindergartengesetz in der Begutachtung

Veröffentlichung
Mittwoch, 10.02.2010, 08:36 Uhr
Themen
Bildung/Gesetzgebung/Kindergarten/Stemer
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Kindergartengesetzes zur Begutachtung versandt. "Durch diese Novelle soll insbesondere der frühen Sprachförderung noch größeres Augenmerk geschenkt werden", erläutert Landesrat Siegi Stemer. Der Gesetzestext liegt noch bis Freitag, 26. Februar 2010 bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

"Sprache ist die Grundlage jeder Bildung. Deshalb ist es wichtig, die sprachlichen Fähigkeiten von Kindern früh zu erkennen, damit Mängel möglichst rasch behoben und überdurchschnittliche Begabungen gefördert werden können", sagt LR Stemer.

Der Gesetzesentwurf sieht eine Regelung zur Prüfung der Sprachkompetenz von vierjährigen Kindern vor, die noch nicht zum Besuch eines Kindergartens angemeldet sind. Jene, bei denen erhebliche sprachliche Schwächen festgestellt werden, müssen einen Kindergarten im Ausmaß von 16 bis 20 Wochenstunden besuchen und erhalten dort die erforderliche Sprachförderung. "Das heißt, die mit der letzten Novelle des Kindergartengesetzes eingeführte Besuchspflicht für Kinder ab dem vollendeten fünften Lebensjahr wird nun auf vierjährige Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf erweitert", so LR Stemer.

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