Presseaussendung · 01.12.2010 Zwei Resolutionen des Seniorenbeirates
An Landesregierung bzw. Bundesregierung gerichtet

Veröffentlichung
Mittwoch, 01.12.2010, 12:21 Uhr
Themen
Soziales/Senioren/Pflege
Redaktion
Peter Marte

Bregenz (VLK) – Der Seniorenbeirat beim Amt der Vorarlberger Landesregierung hat in seiner Sitzung am 30. November 2010 unter dem Vorsitz von Helmut Gerster folgende zwei Resolutionen beschlossen:

"Die Vorarlberger Landesregierung wird aufgefordert:
- Im Landespflegegeldgesetz werden keine Änderungen für das Erreichen der Pflegestufen I und II vorgenommen.
- Die Bundesregierung ist auf die Einhaltung der Bestimmungen in der Art. 15a-Vereinbarung aufzufordern.

Es handelt sich um die Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder über pflegebedürftige Personen, BGBl. Nr. 866/1993 bzw. LGBl. Nr. 77/1993. Artikel 1 Abs. 1 bestimmt: 'Die Vertragsparteien kommen überein, … die Vorsorge für pflegebedürftige Personen bundesweit nach gleichen Zielsetzungen und Grundsätzen zu regeln'."

"Die Bundesregierung wird aufgefordert:

- Der Betreuungsaufwand ist für das Erreichen der Pflegestufe I bei 50 Stunden, für das Erreichen der Pflegestufe II bei 75 Stunden pro Monat zu belassen. Die Zi. 1 in Artikel X4 –Änderung des Bundespflegegeldgesetzes ist zu streichen.
- Der Alleinverdiener-Absetzbetrag ist an Verheiratete ohne Kinder weiterhin zu gewähren, wenn der Partner über ein Einkommen von weniger als 2.400 Euro verfügt. In Artikel 3 von BBG 2011-2014, Teil AbgÄG – Änderung des Einkommensteuergesetzes sind in den Zi. 13, 14, 17 und 32 die Bestimmungen über die Abschaffung des Alleinverdiener-Absetzbetrages für (Ehe)Partner ohne Kinder mit Familienbeihilfe zu belassen."

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