Presseaussendung · 31.12.2010 Eingetragene Partnerschaft – Gesetzesentwurf in Begutachtung Stellungnahmen bis 19. Jänner möglich

Veröffentlichung
Freitag, 31.12.2010, 08:39 Uhr
Themen
Recht/Partnerschaft/Begutachtung
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) - Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die Berücksichtigung der eingetragenen Partnerschaft - Sammelnovelle zur Begutachtung versandt. Der Gesetzesentwurf liegt bis Mittwoch, 19. Jänner 2011 bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und kann im Internet unter www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jeder Landesbürger und jede Landesbürgerin kann während der Auflagefrist Änderungsvorschläge abgeben.

Mit dem Gesetz über die Berücksichtigung der eingetragenen Partnerschaft - Sammelnovelle wird die Eingetragene Partnerschaft entsprechend den bundesrechtlichen Vorgaben in den landesgesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. So erfolgt in den landesgesetzlichen Regelungen, die an die Ehe, den Ehegatten oder die Witwe bzw. den Witwer anknüpfen, eine Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft, sodass beispielsweise im Falle des Todes ein Hinterbliebenenanspruch des überlebenden eingetragenen Partners besteht. Daneben wird – analog zum Bundesrecht – zwar keine gänzliche Gleichstellung, aber doch eine gewisse Angleichung in den Bestimmungen über den Pflegeurlaub sowie die Familienhospizkarenz im Hinblick auf Kinder seines eingetragenen Partners bzw. ihrer eingetragenen Partnerin vorgesehen. Schließlich wird in den landesgesetzlichen Vorschriften auch der Umstand berücksichtigt, dass die Partner einer eingetragenen Partnerschaft einen gemeinsamen Nachnamen führen können.

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