Presseaussendung · 10.01.2011 Toter Bub: Jugendwohlfahrt hatte keinen Hinweis auf Misshandlung
Chronologischer Ablauf über die wesentlichen Kontaktnahmen der Jugendwohlfahrt mit der betroffenen Familie

Veröffentlichung
Montag, 10.01.2011, 17:02 Uhr
Themen
Kriminalität/Jugendwohlfahrt/Bregenz
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – "Tiefe Betroffenheit" äußerten der Bregenzer Bezirkshauptmann Elmar Zech und der Leiter der Jugendwohlfahrt im Amt der Landesregierung, Werner Grabher, zum tragischen Tod des jungen Cain. In einem Pressegespräch, heute, Montag, in der Bezirkshauptmannschaft informierten Zech und Grabher über die Vorgangsweise der Jugendwohlfahrt und anderer Abteilungen der Bezirkshauptmannschaft Bregenz – Fazit: Die Jugendwohlfahrt hatte keinen Hinweis auf Misshandlung der Mutter oder der Kinder.

Jugendwohlfahrtsleiter Grabher gab einen chronologischen Ablauf über alle wesentlichen Kontaktnahmen der Jugendwohlfahrt mit der betroffenen Familie: Von Herbst 2005 bis Herbst 2006 wurde der Familie eine Unterstützung der Erziehung durch einen ambulanten Familiendienst gewährt. Die damalige Maßnahme stand in keinem Zusammenhang mit einem Misshandlungsverdacht oder Misshandlungsvorwurf. Grabher: "Diese Maßnahme diente der Unterstützung der damals noch sehr jungen Mutter mit ihrem Kind."

Seit Dezember 2007 ist die Jugendwohlfahrt mit der Vertretung der Kinder in Unterhaltsangelegenheiten betraut. In diesem Zusammenhang kam es auch zu Kontakten mit der Kindesmutter. Am 7. Juli 2010 erhielt die Jugendwohlfahrt in Form eines Polizeiberichtes die Mitteilung über eine nicht ausreichende Beaufsichtigung der Kinder im Haushalt. Ein Nachbar hatte beobachtet, dass das ältere der beiden Kinder vom Balkon aus auf das Dach ihres Wohnhauses gestiegen war. Die Mutter hatte zu diesem Zeitpunkt die Aufsicht über ihre Kinder dem Beschuldigten übertragen. Da die Mutter über diesen Vorfall bereits informiert worden war, erfolgte keine weitere Intervention der Jugendwohlfahrt.

Am 27. August 2010 wandte sich eine Person aus dem privaten Umfeld der Mutter an die Jugendwohlfahrt. Dabei ging es um finanzielle Angelegenheiten der Mutter. Bei dieser Gelegenheit teilte diese Person mit, sie mache sich große Sorgen, weil die Mutter mit einem Mann (dem nunmehrigen Beschuldigten) zusammen sei, der der Drogenszene zuzurechnen sei. Im Zusammenhang mit seinen Drogenkontakten habe er schon gegenüber anderen Personen massive Drohungen geäußert. Vier Tage später informierte die Jugendwohlfahrt die Kriminalpolizei über die mitgeteilten Sachverhalte. Im Dezember 2010 kam es zu einem neuerlichen telefonischen Kontakt zwischen der Jugendwohlfahrt und der Meldungslegerin vom 27. August 2010 – ohne Hinweis auf eine Gefährdung der Mutter oder der Kinder.

Waffen- und Betretungsverbot

Bezirkshauptmann Zech gab bekannt, dass die Polizeiabteilung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz ein rechtskräftiges Waffenverbot im November 2010 ausstellte. Anlass war eine polizeiliche Maßnahme am eigenen Wohnsitz des Beschuldigten in Höchst in Verbindung mit seinem bisherigen Leumund. Aufgrund eines Vorfalles am 8. November 2010 - ebenfalls in der elterlichen Wohnadresse des Beschuldigten - wurde von der Polizei ein Betretungsverbot ausgesprochen, das die Behörde bestätigte. Außerdem ist ein Verfahren zur Überprüfung der Verkehrszuverlässigkeit als auch ein Führerscheinentzugsverfahren betreffend dem Beschuldigten anhängig.

Grabher und Zech wiesen zusammenfassend darauf hin, dass bei keiner der Kontaktaufnahmen an die Jugendwohlfahrtsbehörde ein Hinweis auf eine Misshandlung der Mutter oder der Kinder gegeben wurde. "Auch von anderer Seite hat es keinerlei Informationen oder Hinweise an die Jugendwohlfahrt gegeben, die auf familiäre Gewalt oder Misshandlung der Mutter oder der Kinder hingewiesen hätten," sagte Grabher. "Die Polizeiabteilung der BH-Bregenz wiederum hatte keine Hinweise darauf, dass der Beschuldigte mit der betroffenen Familie in Verbindung stand," betonte Bezirkshauptmann Zech.

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