Presseaussendung · 20.01.2011 Spitalgesetz in der Begutachtung
Stellungnahmen bis 15. Februar möglich

Veröffentlichung
Donnerstag, 20.01.2011, 09:39 Uhr
Themen
Recht/Raumplanungsgesetz/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Spitalgesetzes zur Begutachtung versandt. Bis Dienstag, 15. Februar 2011 liegt der Gesetzestext bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften sowie beim Amt der Landesregierung auf und kann im Internet auf www.vorarlberg.at abgerufen werden.

Während der Auflagefrist hat jede Landesbürgerin bzw. jeder Landesbürger die Möglichkeit, in den Gesetzestext Einsicht zu nehmen und Änderungsvorschläge abzugeben.

Mit der vorliegenden Novelle wird in erster Linie die Bedarfsprüfung für Krankenanstalten neu geregelt. Zu diesem Zweck wird ein neuer § 18a geschaffen, in dem die für die Beurteilung des Bedarfs maßgeblichen Kriterien für selbständige Ambulatorien und bettenführende Krankenanstalten getrennt angeführt werden.

Eine Neuregelung ist erforderlich, weil der Europäische Gerichtshof das bestehende System der Bedarfsprüfung von selbständigen Ambulatorien für europarechtswidrig erkannt hat (Urteil vom 10. März 2009, C-169/07, Fall "Hartlauer HandelsgesmbH"). Darüber hinaus enthält die Novelle auch Neuregelungen über die Haftung und über die Haftpflichtversicherung von Krankenanstalten.

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