Presseaussendung · 17.03.2011 Kreuze in Kindergärten: "Gelebte Tradition gerichtlich bestätigt" LR Stemer erfreut über Urteil des Verfassungsgerichtshofs

Veröffentlichung
Donnerstag, 17.03.2011, 11:55 Uhr
Themen
Bildung/Religion/VfGH/Stemer
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Landesrat Siegi Stemer zeigt sich erfreut über das Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, wonach das Anbringen von Kreuzen in Kindergärten und Feiern wie das Nikolausfest verfassungskonform sind: "Die Entscheidung ist ein wichtiges Zeichen, dass christliche Bräuche und Wurzeln in Kindergärten sowie in anderen öffentlichen Räumen weiter gepflegt werden können."

Vorarlberg sei ein aufgeschlossenes und tolerantes Land, das sich zur Pflege von Identität und Tradition auch in der Öffentlichkeit bekenne, betont Landesrat Stemer: "Unsere Kindergärten leisten einen wichtigen Beitrag zur religiösen und ethischen Bildung. Offenheit und Toleranz gegenüber religiösem und weltanschaulichem Denken werden von früh auf vermittelt."

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com