Presseaussendung · 26.04.2011 "Versorgungssicherheit im Land darf nicht gefährdet werden" Fordert LSth. Wallner - Patientenrichtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung wird morgen (Mittwoch) im Landtagsausschuss präsentiert

Veröffentlichung
Dienstag, 26.04.2011, 14:46 Uhr
Themen
Gesundheit/Patientenrichtlinie/Wallner
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) - Im Rat der Europäischen Union wurde im März die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, die sogenannte Patientenrichtlinie, beschlossen. Aus diesem Anlass wird diese Richtlinie im morgen, Mittwoch, stattfindenden Europaausschuss des Vorarlberger Landtages vorgestellt. "Der internationale Zugang zu unseren Spitalsleistungen darf allerdings nicht dazu führen, dass dadurch die finanzielle Stabilität und Versorgungssicherheit gefährdet wird oder lange Wartezeiten für die eigene Bevölkerung entstehen", betont Gesundheitslandesrat Markus Wallner anlässlich der bevorstehenden Präsentation.

Auf Initiative der österreichischen Länder, insbesondere Vorarlbergs, wurden in die Patientenrichtlinie zwei Vorschriften aufgenommen, welche die Kostenverrechnung gegenüber ausländischen Patienten sowie die Aufnahmepflichten ausländischer Patienten in die heimischen Spitäler genauer regeln. Weil jedoch nicht alle Bedenken der österreichischen Länder berücksichtigt wurden, hat Österreich gegen die Patientenrichtlinie gestimmt. "Wir haben stets klargestellt, dass für EU-Bürgerinnen und -Bürger Vollkosten für Krankenhausbehandlungen verrechnet werden müssen und eine Genehmigung aus dem Heimatland zur Behandlung notwendig ist", so Wallner, "daher werden wir in Zukunft sehr genau beobachten, dass die von uns eingeforderten Kriterien auch umgesetzt werden".

Patientenrichtlinie

Die Patientenrichtlinie regelt, zu welchen Bedingungen sich Europäer in einem anderen EU-Mitgliedstaat behandeln lassen können. Für Spitalsbehandlungen und Behandlungen durch niedergelassene Ärzte gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Bislang musste jeder, der eine Spitalsbehandlung im Ausland in Anspruch nehmen will, eine Genehmigung bei der heimischen Sozialversicherung einholen. Dies gilt auch in Zukunft. Die Vorabgenehmigung ist wichtig, um das eigene Gesundheitssystem nicht zu überlasten und im Rahmen einer grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung einen Vollkostenersatz zu gewährleisten. Gastpatienten, die öffentliche Krankenanstalten in Vorarlberg in Anspruch nehmen, werden derzeit von den ausländischen Sozialversicherungsträgern getragen und grenzüberschreitend abgerechnet.

Bei Inanspruchnahme von niedergelassenen Ärzten in einem EU-Mitgliedstaat ist keine Vorabgenehmigung nötig; die österreichischen Patienten erhalten den Wahlarztkostenrückersatz in gleicher Höhe wie bei Inanspruchnahme eines inländischen Wahlarztes.

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com