Presseaussendung · 02.05.2011 LR Schwärzler: Türke darf nicht freigelassen werden
Unverständnis über Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft

Veröffentlichung
Montag, 02.05.2011, 14:47 Uhr
Themen
Sicherheit/Kriminalität/Schwärzler
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) - Auf Grund des aktuellen Aufgriffes eines Türken, welcher zuvor bereits fast 50 mal von der Polizei angezeigt und mehr als zehnmal rechtskräftig verurteilt worden ist, hat Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler überhaupt kein Verständnis für dessen Freilassung durch die Staatsanwaltschaft.

"Es handelt sich dabei um einen gefährlichen Türken, welcher nach zwei Wochen intensiver Fahndung und unter Gefährdung der eigenen Sicherheit der Polizeikräfte am Wochenende endlich festgenommen werden konnte. Für mich ist völlig unverständlich, dass diesem Kriminellen von der Asylbehörde auf Bundesebene Mitte April 2011 Asyl eingeräumt worden ist und er - nachdem er nun endlich von der Polizei festgenommen werden konnte - von der Staatsanwaltschaft auf freien Fuß gesetzt wurde. Hierbei handelt es sich um einen schweren Fehler der Bundesbehörde, weil absolute Flucht-, Wiederholungs- und Verdunkelungsgefahr besteht", so Schwärzler.

Die Staatsanwaltschaft wird laut Landesrat Schwärzler den Beweis antreten müssen, dass sich der Türke täglich bei ihr meldet. "Fest steht: Wer sich nicht an unsere Rechtsordnung hält, ist mit aller Härte des Gesetzes zu behandeln und darf nicht von der Staatsanwaltschaft mit Samthandschuhen angefasst werden. Ich fordere die Staatsanwaltschaft daher auf, umgehend einen Festnahmeauftrag gegen diesen kriminellen Türken zu erteilen. Weiters habe ich bereits Veranlassung getroffen, den vorliegenden Sachverhalt mit der Staatsanwaltschaft zu erörtern", betont Sicherheits-Landesrat Schwärzler.

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