Presseaussendung · 02.02.2012 Vergabenachprüfungsgesetz in der Begutachtung
Stellungnahmen bis 22. Februar 2012 möglich

Veröffentlichung
Donnerstag, 02.02.2012, 08:47 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetze/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Vergabenachprüfungsgesetzes zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt noch bis Mittwoch, 22. Februar 2012 Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und im Amt der Landesregierung auf bzw. kann im Internet auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Bis dahin hat jede Landesbürgerin bzw. jeder Landesbürger die Möglichkeit, in den Gesetzestext Einsicht zu nehmen und Änderungsvorschläge abzugeben.

Der Bundesgesetzgeber hat im Bundesvergabegesetz ein neues Vergabeverfahren vorgesehen: die Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung. Mit der vorliegenden Novelle zum Vergabenachprüfungsgesetz sollen insbesondere jene Rechtsschutzbestimmungen erlassen werden, die im Zusammenhang mit dieser neuen Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung erforderlich sind.

Daneben erfolgen noch Klarstellungen im Zusammenhang mit den gesondert anfechtbaren Entscheidungen bei Direktvergaben und der Zuständigkeit des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Nachprüfung allfälliger Vergaben im Anwendungsbereich des neuen Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2011.

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