Presseaussendung · 20.03.2012 Weichen für Verbesserungen im Kinderschutz gestellt LH Wallner: Regierungsbeschluss für Kompetenzzentrum gefasst

Veröffentlichung
Dienstag, 20.03.2012, 12:23 Uhr
Themen
Soziales/Jugendwohlfahrt/Wallner/Schmid
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Landesregierung hat einen weiteren Schritt zum Aufbau eines Vorarlberger Kompetenzzentrums für Kinderschutzfragen getan. In der Regierungssitzung am Dienstag, 20. März 2012, wurde der formelle Beitrittsbeschluss des Landes zu dem gemeinnützigen Verein "Kompetenzzentrum für Kinderschutzfragen in Vorarlberg" gefasst, teilte Landeshauptmann Markus Wallner im anschließenden Pressefoyer mit. Das Land wird in der Generalversammlung des Vereins durch Landesrätin Greti Schmid vertreten sein.

Im April soll ein entsprechender Beitrittsbeschluss des Vorarlberger Gemeindeverbandes folgen. Auch die Suche nach Räumlichkeiten für den Verein in Bregenz und die Ausschreibung der Geschäftsführung werden schon vorbereitet.

"Damit sind die wesentlichen Weichen zur Stärkung von Partizipation und Kooperation im Kinderschutzsystem sowie zur Qualitätsentwicklung, Qualifizierung und Weiterbildung in diesem Bereich gestellt", sagte Wallner. Neben diesen Aufgaben werde das neue von Land und Gemeindeverband getragene Kompetenzzentrum für Kinderschutzfragen für die Förderung eines kompetenten Informationsmanagements und eine fundierte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Kinderschutz zuständig sein.

Die Kosten dieses Kompetenzzentrums werden von Land und Gemeinden aus dem Sozialfonds finanziert. Im laufenden Jahr 2012 stehen dafür 300.000 Euro zur Verfügung.

Dem Vereinsvorstand sollen neben den Mitgliedern des Vereins auch der Kinder- und Jugendanwalt, der Leiter des Fachbereiches Jugendwohlfahrt in der Sozialabteilung des Landes sowie eine weitere Vertreterin/ein weiterer Vertreter des Vorarlberger Gemeindeverbandes angehören. Zur Unterstützung in strategischen Fragen kann der Vorstand einen Fachbeirat einrichten. Diesem Gremium sollen Personen aus den Bereichen öffentliche Jugendwohlfahrt, private Jugendwohlfahrt, Bildungs- und Gesundheitswesen, Betreuungswesen, Exekutive und Justiz, Wissenschaft und Forschung, Familie sowie Öffentlichkeit angehören.

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