Presseaussendung · 06.07.2012 Fleischuntersuchungsgebührengesetz in der Begutachtung Stellungnahmen bis 10. August 2012 möglich
- Veröffentlichung
- Freitag, 06.07.2012, 08:44 Uhr
- Themen
- Recht/Landesgesetz/Lebensmittel
- Redaktion
- Gerhard Wirth
Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Fleischuntersuchungsgebührengesetzes zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt noch bis Freitag, 10. August 2012 Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und im Amt der Landesregierung auf bzw. kann im Internet auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Bis dahin hat jede Landesbürgerin bzw. jeder Landesbürger die Möglichkeit, in den Gesetzestext Einsicht zu nehmen und Änderungsvorschläge abzugeben.
Das Fleischuntersuchungsgebührengesetz regelt die Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen sowie für die amtlichen Hygienekontrollen in Schlacht-, Zerlegungs- und Wildbearbeitungsbetrieben. Die Einhebung der Gebühren obliegt derzeit den Bezirkshauptmannschaften. Nunmehr soll im Interesse der Verwaltungseffizienz die Zuständigkeit für die Festsetzung und Einhebung der Gebühren bei der Landesregierung konzentriert werden.