Presseaussendung · 09.07.2012 Erster Arbeitsbericht des Raumplanungs-Sachverständigenrates Bisher 15 Anträge bearbeitet

Veröffentlichung
Montag, 09.07.2012, 12:32 Uhr
Themen
Politik/Raumplanung/Rüdisser
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat Ende 2011 im Zuge der Novelle des Raumplanungsgesetzes einen Unabhängigen Sachverständigenrat für Raumplanung eingerichtet. Dessen erster Arbeitsbericht liegt nun vor. "Dieses in Österreich einzigartige Gremium bewährt sich hinsichtlich unseres Zieles, die Verfahren zu objektivieren, die Planungsqualität in den Gemeinden zu verbessern und auch zum Schutz der Interessen von Grundeigentümern", sagte Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser, bei der Präsentation im Landhaus am Montag, 9. Juli 2012.

Bei der Geschäftsstelle des USR sind bisher 17 Anträge auf fachliche Äußerung zu geplanten Widmungen in Gemeinden eingelangt – sowohl aus Kleingemeinden als auch aus den Städten, aus Bergregionen ebenso wie aus den Siedlungsschwerpunkten des Rheintals. Zwei Anträge wurden aus formalrechtlichen bzw verfahrensrechtlichen Gründen zurückgestellt, die verbleibenden 15 Anträge wurden bzw. werden inhaltlich behandelt. In der überwiegenden Zahl konnte festgestellt werden, dass Gemeinden, die entsprechend fundierte Grundlagen für die Raumplanungsentscheidungen entwickelt haben – insbesondere Räumliche Entwicklungskonzepte und Fachbereichskonzepte – im eigenen Wirkungsbereich sichere Planungsentscheidungen treffen, so USR-Vorsitzender Andreas Falch. Es gebe aber auch Fälle, wo davon auszugehen sei, dass die Gemeindevertretung ihre Planungsentscheidungen nochmals grundsätzlich überdenken muss.

Der Sachverständigenrat besteht aus drei Mitgliedern, die auf fünf Jahre bestellt sind. Es sind Experten aus den Bereichen Raum- und Regionalplanung sowie Architektur, die in der Ausübung ihrer Funktion weisungsfrei sind. Die in Frage kommenden Sachverständigen dürfen nicht in einem unselbständigen Beschäftigungsverhältnis zum Land oder zu einer Gemeinde stehen.

Aufgabe des USR ist es, eine fachliche Äußerung zum jeweiligen Sachverhalt und darauf aufbauend soweit möglich eine Planungsempfehlung an die jeweilige Gemeinde abzugeben. Die eingelangten Anträge werden formal- und verfahrensrechtlich geprüft, in der Folge wird ein Lokalaugenschein durchgeführt. Bei einer Sitzung des USR werden der Antragsteller zur Anhörung und die Gemeinde zur Erläuterung ihrer Planungsentscheidung eingeladen.

Bei der gesamten Arbeit legt der USR Wert auf größtmögliche Transparenz. Antragsteller und Gemeinde werden über den jeweiligen Verfahrensstand informiert.

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