Presseaussendung · 18.09.2012 Bäuerliche Berufsausbildung: Gesetz in Begutachtung Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf bis 10. Oktober 2012 möglich

Veröffentlichung
Dienstag, 18.09.2012, 08:53 Uhr
Themen
Landwirtschaft/Landesgesetz
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) - Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes zur Begutachtung versandt. Noch bis Mittwoch, 10. Oktober 2012 liegt der Gesetzestext bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften sowie beim Amt der Landesregierung auf und kann im Internet auf www.vorarlberg.at abgerufen werden.

Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält im Wesentlichen folgende Änderungen:
- Die kombinierte Ausbildung in einem Lehrberuf und in einem weiteren Ausbildungszweig wird ermöglicht.
- Regelungen über die Teilnahme von Lehrlingen an internationalen Ausbildungs-programmen werden geschaffen.
- Der erfolgreiche Besuch einer dreijährigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschule ersetzt die Facharbeiterprüfung; eine zusätzliche, mindestens einjährige einschlägige praktische Tätigkeit ist künftig nicht mehr notwendig.
- Es sind Anpassungen der Integrativen Berufsausbildung an das Berufsausbildungsgesetz vorgesehen.
- Die Zulassung zur Meisterprüfung ist künftig bereits mit Vollendung des 20. Lebensjahres (bisher: 21. Lebensjahres) möglich.
- Es sind Änderungen bei den Regelungen über die Anerkennung von Lehrbetrieben vorgesehen; so wird z.B. die Ausbildung von Lehrlingen in sogen. Ausbildungsverbünden ermöglicht.
- Kriterien für die fachliche Eignung der Lehrberechtigten und Ausbilder werden bestimmt und für Jugendliche in Ausbildungseinrichtungen wird ein Vertrauensrat als Interessenvertretung verankert.

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