Presseaussendung · 30.10.2012 Wallner: "Mehrbelastung für Familien konnte abgewendet werden" Ministerrat beschließt entschärfte Novelle zur Grundbuchgebühr

Veröffentlichung
Dienstag, 30.10.2012, 12:03 Uhr
Themen
Gesetze/Grundbuch/Wallner
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Wien/Bregenz (VLK) – Die heute, Dienstag (30. Oktober), im Ministerrat in Wien beschlossene Grundbuchgebührennovelle, die insbesondere auch auf Drängen Vorarlbergs überarbeitet und wesentlich entschärft worden ist, wird von Landeshauptmann Markus Wallner als wichtiges Etappenziel verbucht. Die konsequente Haltung des Landes habe Wirkung gezeigt. "Eine massive Mehrbelastung für unsere Familien ist erfolgreich abgewendet worden", betonte der Landeshauptmann in einer ersten Reaktion.

   Schon sehr frühzeitig hat Vorarlberg klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass eine Grundbuchgebührennovelle, die eine erhebliche Gebührenerhöhung im Falle von Schenkungen und Vererbungen von Liegenschaften im engen Familienkreis zur Folge gehabt hätte, nicht in Frage kommt, erklärte Wallner. In einer Stellungnahme ist dem Bund die ablehnende Haltung des Landes Vorarlberg zur Grundbuchgebührennovelle übermittelt worden. Darin waren auch konkrete Vorschläge enthalten, wie eine Neuregelung besser gestaltet werden könnte. Nach dem frühzeitigen Vorarlberger Nein sei es hilfreich gewesen, dass die klare Position des Landes in der Folge auch von anderen Bundesländern und gewichtigen Interessengruppen vertreten und geteilt wurde, so Wallner zum starken Druck, der aufgebaut werden konnte und schlussendlich zu einer Entschärfung des Gesetzesentwurfes führte.

Parlamentarisches Prozedere genau beobachten

   Der Landeshauptmann zeigte sich mit dem Beschluss des Ministerrats zufrieden. Die Druckpunkte seien entschärft worden. Jetzt gelte es, den parlamentarischen Prozess und die Beschlussfassung genau im Auge zu behalten, wobei Wallner hier keine Schwierigkeiten mehr erwartet. Somit könne die neue Regelung mit 1. Jänner 2013 in Kraft treten.

Grundbuchgebühr Neu

   Die Eintragungsgebühr soll ab 2013 für alle Immobilientransaktionen in der Familie (Verkauf, Erben, Schenken) vom dreifachen Einheitswert berechnet werden. Zudem wurden ursprünglich geplante Restriktionen gelockert, sodass das Übertragen von Liegenschaften innerhalb von Familien auch weiterhin leistbar und unkompliziert erfolgen kann.

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