Presseaussendung · 10.11.2012 Verlängerung der Schwellenwerteverordnung beschlossen LH Wallner und LSth. Rüdisser: Wichtiges Signal für die heimische Wirtschaft

Veröffentlichung
Samstag, 10.11.2012, 09:00 Uhr
Themen
Wirtschaft/Vergabewesen/Wallner/Rüdisser
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Die von der Bundesregierung beschlossene Verlängerung der Schwellenwerteverordnung wird vom Land Vorarlberg ausdrücklich begrüßt: "Die höheren Wertgrenzen für eine Auftragsvergabe der öffentlichen Hand haben sich in der Praxis sehr bewährt", so Landeshauptmann Markus Wallner und Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser.

Bereits in ihren Schreiben an Bundeskanzler Werner Faymann und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner Ende Juli 2012 hatten Landeshauptmann Wallner und Landesstatthalter Rüdisser auf die positiven Effekte für die heimische Wirtschaft verwiesen.

Die höheren Wertgrenzen für eine Auftragsvergabe der öffentlichen Hand ermöglichen eine Direktvergabe im Baubereich bis zu 100.000 Euro, bei einer Vergabe in einem nicht-offenen Verfahren bis zu einer Million Euro. "Diese Schwellenwerte haben sich in der Praxis sehr bewährt und dazu beigetragen, rasch und unkompliziert öffentliche Aufträge durch lokale Unternehmen abzuwickeln", betont Landeshauptmann Wallner. Zuvor lag der Schwellenwert für Direktvergaben bei 40.000 bzw. 120.000 Euro.

"Die Schwellenwerteverordnung hat in den letzten Jahren einen nicht unwesentlichen Beitrag dafür geleistet, dass wir in Vorarlberg in Krisenzeiten wichtige Impulse für Klein- und Mittelbetriebe setzen konnten. Eine Verlängerung in Zeiten gedämpfter Konjunkturprognosen bringt Klarheit und auch die notwendige Planungssicherheit. Es muss möglich bleiben, regionale Spielräume zu erhalten und entsprechend zu nutzen", führt Wallner an.

Seit Inkrafttreten der Verordnung im Mai 2009 konnten beim Hochbau Direktvergaben im Umfang von 14,3 Millionen Euro an heimische Unternehmen vergeben werden und bei den nicht-offenen Verfahren 11,9 Millionen. Insgesamt wurden rund 26,2 Millionen an zusätzlichen Aufträgen vergeben.

Positive Effekte für den Arbeitsmarkt

"Die Schwellenwerteverordnung leistet zudem indirekt auch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kaufkraft und zur Vermeidung höherer Arbeitslosenzahlen", betont Landesstatthalter Rüdisser. Daneben habe die Regelung den Verwaltungsaufwand für Länder und Gemeinden reduziert, was sich in Zeit- und Kostenersparnis niederschlage. Rüdisser: "Gerade im Hinblick auf die Prognosen für das kommende Jahr brauchen wir Kontinuität um mit bewährten Maßnahmen gegensteuern zu können."

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