Presseaussendung · 13.11.2012 Heizkostenzuschuss für Mindestsicherungsempfänger LR Schmid: Rasche unbürokratische Hilfe für jene, die es brauchen

Veröffentlichung
Dienstag, 13.11.2012, 14:44 Uhr
Themen
Soziales/Heizkosten/Schmid
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – In der Sitzung der Vorarlberger Landesregierung am Dienstag, 13. November 2012, wurde beschlossen, dass Bezieherinnen und Bezieher von Mindestsicherung ab sofort den Heizkostenzuschuss in Höhe von 150 Euro bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft erhalten. "Wir wollen jenen Menschen, die es brauchen, rasch und unbürokratisch helfen", sagt Landesrätin Greti Schmid. Der Zuschuss kann noch bis Freitag, 8. Februar 2013, beantragt werden und wird aus reinen Landesmitteln finanziert.

Für Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung wird ein Heizkostenzuschuss von 150 Euro gewährt. Wenn der Aufwand für die Beheizung (Heizmaterial, Strom) nachweislich höher ist, als der im Mindestsicherungssatz dafür vorgesehene Anteil und der gewährten 150 Euro, dann wird ein weiterer Zuschuss von bis zu 100 Euro gewährt. Antrag und Auszahlung erfolgt über die Mindestsicherungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft).

Generell gilt für Haushalte mit besonders geringem Einkommen, dass diese auch heuer wieder von der Vorarlberger Landesregierung mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt werden. Dieser beträgt 250 Euro und kann beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt beantragt und bezogen werden. "Im Bundesvergleich zahlt Vorarlberg den höchsten Heizkostenzuschuss aus", betont Soziallandesrätin Schmid. Der Heizkostenzuschuss wird von den Gemeinden sofort direkt ausbezahlt; diese bekommen das Geld vom Land ersetzt.

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