Presseaussendung · 20.11.2012 Vorarlberg: Land und Gemeinden sind konstruktive Partner LH Wallner traf sich mit fünf neu gewählten Bürgermeistern in Bregenz

Veröffentlichung
Dienstag, 20.11.2012, 14:25 Uhr
Themen
Gemeinden/Bürgermeister/Wallner
Redaktion
Georg Amann

Bregenz (VLK) – Bei einem Treffen mit den fünf in den vergangenen zwölf Monaten neu gewählten Gemeindeoberhäuptern – Eugen Hartmann (Innerbraz), Theresia Handler (Egg), Klaus Schwarz (Hittisau), Stefan Strolz (Warth) und Anton Mähr (Schnifis) – unterstrich Landeshauptmann Markus Wallner am Dienstag (20. November) die gute Partnerschaft von Land und Gemeinden in Vorarlberg. Am Treffen nahm auch Gemeindeverbandspräsident Harald Sonderegger teil.

Der Landeshauptmann betonte die verantwortungsvolle Position der Bürgermeister, weil sie einen großen Einfluss auf die Lebensqualität in ihren Kommunen haben. Nur mit der tatkräftigen Mithilfe der Gemeinden und durch eine intensive Kooperation aller Beteiligten können in allen Regionen des Landes gleichwertige Lebensverhältnisse gewährleistet und aufrechterhalten werden, erklärte der Landeshauptmann und versicherte zudem, dass das Land für die Gemeinden weiter ein verlässlicher Partner bleiben werde.

Höhere Gemeindeförderung 2013

Mit beträchtlichen Investitionen trägt das Land zum Erhalt bzw. zur Stärkung der Finanzkraft der Gemeinden bei. Im Jahr 2013 werden rund 148,8 Millionen Euro - um mehr als acht Prozent gegenüber dem Vorjahr - zum Ausbau der Infrastruktur in den Gemeinden bereitgestellt. "Die Gemeinden sind der unmittelbare Lebensraum der Menschen. Deshalb ist es für die Lebensqualität im Lande wichtig, dass sie ihre vielfältigen Aufgaben optimal erfüllen können", sagte Landeshauptmann Wallner.

Wallner erinnerte zudem an das Gemeindefinanzpaket 2012, welches Land Vorarlberg und der Gemeindeverband gemeinsam geschnürt haben und das die Kassen der Gemeinden um insgesamt 7,5 Millionen Euro entlastet. Das Gemeindefinanzpaket 2012 setzt sich im Wesentlichen aus vier Maßnahmen zusammen: Eine erweiterte Abstützung der von den Patienten-Wohnsitzgemeinden gemäß Spitalbeitragsgesetz zu bezahlenden Beiträge, ein Teilverzicht auf die Rechtsträgerbeiträge der Standortgemeinden von Landeskrankenhäusern, eine Anhebung der Personalkostenförderungen für Kinder- und Schülerbetreuung und schließlich die Angleichung der Investitionsförderungen für Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen an die Pflichtschulförderung.

Pressebilder

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com