Presseaussendung · 23.11.2012 Gemeinsam gegen Armutsgefährdung Zahlreiche Maßnahmen des Landes

Veröffentlichung
Freitag, 23.11.2012, 16:54 Uhr
Themen
Soziales/Schmid/Mennel
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Dort helfen, wo notwendig: Das Land Vorarlberg setzt zahlreiche und deutliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit sozialen Problemen. "Rund zwei Drittel des Landeshaushalts fließen in die Bereiche Bildung, Erziehung, Gesundheit und Soziale Wohlfahrt", betont Landesrätin Greti Schmid.

   "Ich begrüße den Sozialbarometer der Caritas. Er ist eine wichtige Ergänzung zu unserem in Auftrag gegebenen Armutsbericht", sagt Soziallandesrätin Schmid. Der Armutsbericht wird in enger Kooperation mit der Statistik Austria erstellt. Er soll im Frühjahr 2013 präsentiert werden.

Vorbeugend und nachhaltig

   Durch gezielte Maßnahmen des Landes soll die Armutsgefährdung verringert werden, informiert Schmid. Die Maßnahmen sollen vorbeugend greifen und setzen früh an, beispielsweise bei den frühen Hilfen. An der Beschäftigungs- und Ausbildungsgarantie für Jugendliche im Alter von 15 bis 25, die länger als drei Monate ohne Arbeit sind, wird festgehalten.

   Wesentliche Maßnahmen gegen Armutsgefährdung sind die Bereiche Bildung und Wohnen sowie die bedarfsorientierte Mindestsicherung.

Bedarfsorientierte Mindestsicherung: Wenn Menschen in eine finanzielle Notlage geraten und ihren Bedarf an Kernleistungen mit ihrem eigenem Einkommen bzw. Vermögen nicht mehr abdecken können, unterstützen das Land Vorarlberg und die Gemeinden diese mit einer Mindestsicherung. Kernleistungen/Unterstützungen sind:   
-       Lebensunterhalt (Nahrung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung, Strom)
-        Wohnen (Miete und Betriebskosten)
-        Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung
-        Unterstützung bei Sonderbedarf gibt es beispielsweise für die Erstausstattung einer Wohnung mit Möbeln, bei der Anschaffung für größere Haushaltsgeräte (Boiler, Herd, Waschmaschine) oder der Kautionsstellung für eine Wohnung. Psycho-soziale beratende und betreuende Hilfestellungen (Sozialarbeit) sind ebenso enthalten wie die Unterstützung zur Erlangung einer angemessenen Schulbildung und Berufsausbildung. "Im Bundesländervergleich ist Vorarlberg mit diesem "Gesamtpaket" an erster Stelle", stellt Landesrätin Schmid fest.

Vorarlberger Sozialwerk: Zusätzlich zur bedarfsorientierten Mindestsicherung hat die Vorarlberger Landesregierung das Vorarlberger Sozialwerk als unselbständigen Landesfonds geschaffen. Es soll damit rasche und unbürokratische Hilfe an Einzelpersonen und Familien in besonderen Notsituationen geleistet   werden. Im Jahr 2011 bei insgesamt 107 Notfällen Mittel zur Verfügung gestellt.

Bildung: Deutsch als Grundlage für Erfolg in Schule und am Arbeitsplatz. Das Projekt "Mehr Sprache" vermittelt Sprach- und Sozialkompetenz, schon im Kindergarten muss das Können der deutschen Sprache gefördert werden. "Der verpflichtende Kindergartenbesuch von Vierjährigen mit festgestellten Sprachförderbedarf ist in Österreich einzigartig", sagt Landesrätin Bernadette Mennel. Zusätzlich wird unter Einbeziehung einer durch das Land eingesetzten Projektgruppe an einer noch effektiveren früheren Förderung von Kindern mit Sprachförderbedarf gearbeitet.

Mit dem Ausbau von Ganztagsangeboten, früher Sprach- und Lernförderung, verbindlichen Elterngesprächen, einer frühen Bildungs- und Laufbahnberatung werden Schwerpunkte gesetzt, die den Bildungserfolg sichern sollen.

Gezielte Arbeitsprojekte: Allein die Jugendbeschäftigungsoffensive (Jobs for you(th), Jugend am Werk, etc.) enthält ein breite Palette von Maßnahmen und Programmen. Mit Hilfe des   Pilotversuchs ACHTplus und dessen weiteren flächendeckenden Ausbau, sollen Jugendliche ihre Potentiale, Fähigkeiten, Neigungen regelmäßig wahrnehmen, dokumentieren und reflektieren, sodass sie ihnen in der Praxis hilfreich und nützlich sind.

Die Förderung der Schülerbetreuung und von Schülerheimen - analog zur Ausweitung des Kinderbetreuungsangebots - wird weiter erhöht. Sie ist auch eine Maßnahme zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Verbesserter Familienzuschuss: Sowohl die Zuschussbeträge als auch die für die Bemessung des Zuschusses relevanten Pro-Kopf-Einkommensgrenzen wurden Anfang 2012 erhöht. Der Höchstzuschuss beträgt 459,20 Euro monatlich. "Durch eine weitere Verbesserung ab 1. Jänner 2013 sollen zusätzliche Familien in den Genuss unseres Familienzuschusses kommen", erläutert Landesrätin Schmid.

Wohnbeihilfe: Wohnen ist ein wesentlicher Aspekt der Lebensqualität und letztlich auch der persönlichen Gesundheit. Mit der Wohnbeihilfe will das Land finanzielle Härtefälle abfedern. Im Jahr 2011 wurden über 10.000 Haushalte mit insgesamt 26,4 Millionen Euro gefördert.

Sozialer Wohnbau: Mithilfe der Wohnbauförderung wird der Ausbau des gemeinnützigen sozialen Wohnbaus forciert. In den Jahren 2013 und 2014 sollen ca. 500 integrative Mietwohnungen pro Jahr von den gemeinnützigen Bauträgern errichtet werden (bisher ca. 330 Wohnungen).

Die Leistungen des Landes und der Gemeinden im Wege des Sozialfonds greifen in der  Sozialhilfe (bedarfsorientierte Mindestsicherung) und in der Jugendwohlfahrt ebenso wie in   der Integrationshilfe. Haushalte mit besonders geringem Einkommen erhalten einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 250 Euro.

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