Presseaussendung · 18.12.2012 Wallner: Keine Erhöhung der Grunderwerbssteuer Vorarlberger Landeshauptmann fordert Bund auf, Grunderwerb innerhalb der Familie auch weiterhin zu begünstigen

Veröffentlichung
Dienstag, 18.12.2012, 12:28 Uhr
Themen
Finanzen/Grunderwerbssteuer/Wallner
Redaktion
Florian Themeßl-Huber

Bregenz (VLK) - Nachdem der Verfassungsgerichtshof schon die Bemessung der Grundbucheintragungsgebühr für verfassungswidrig erklärt hatte, gab er heute Vormittag (Dienstag, 18. Dezember) bekannt, dass auch die Grunderwerbssteuer-Bemessung nicht verfassungskonform sei. Damit wird eine Reparatur des Gesetzes erforderlich. Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner macht sich angesichts der VfGH-Entscheidung sehr frühzeitig dafür stark, dass bei einer Überarbeitung des Gesetzes unentgeltliche Grundstückserwerbe innerhalb der Familie nicht stärker belastet werden dürfen als dies derzeit der Fall sei. Ähnlich wie bei der Grundbucheintragungsgebühr halte er eine sachliche Differenzierung im Sinne der Familien für gerechtfertigt.

   "Der   unentgeltliche Erwerb von Grundeigentum innerhalb der Familie muss auch künftig begünstigt werden", fordert der Landeshauptmann in einer ersten Stellungnahme: "Wie auch im Falle der Grundbucheintragungsgebühr lehne ich eine Steuererhöhung quasi durch die Hintertür entschieden ab. Gerade für junge Familien dürfen wir keine weiteren Hürden aufbauen, wenn es um die Weitergabe von Grundstücken und den Erhalt von Eigentum geht."

   Wallner gehe davon aus, dass trotz der notwendigen Reparatur des Gesetzes, auch in Zukunft eine sachliche Differenzierung bei einem innerfamiliären Grunderwerb möglich sei. "Ich werde jedenfalls genau beobachten, ob der überarbeitete Gesetzesentwurf eine höhere Belastung für Familien zur Folge hat - gegebenenfalls werden wir uns entsprechend bemerkbar machen", sagte der Landeshauptmann. Er sei aber zuversichtlich, dass es zu einer tragfähigen Lösung kommen werde.

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