Presseaussendung · 18.04.2013 Langfristige Absicherung der Pflege Pflegefonds im Mittelpunkt eines Arbeitsgesprächs zwischen LH Wallner und BM Hundstorfer

Veröffentlichung
Donnerstag, 18.04.2013, 15:11 Uhr
Themen
Soziales/Pflege/Wallner
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Im Rahmen seines Vorarlberg-Besuchs kam es am Donnerstag (18. April) zu einem Arbeitstreffen zwischen Sozialminister Rudolf Hundstorfer und Landeshauptmann Markus Wallner im Landhaus in Bregenz. Zentrales Thema des Austausches war die Novelle zum Pflegefondsgesetz, die sich derzeit gerade in Begutachtung befindet. Landeshauptmann Wallner beurteilte den vorliegenden Entwurf grundsätzlich positiv und betonte, dass mittels eines möglichst unbürokratischen Vollzugs eine Entlastung für die Länder und Gemeinden erreicht werden müsse.

   In konstruktiver Atmosphäre verlief das Treffen zwischen Sozialminister Hundstorfer und Landeshauptmann Wallner. Die Pflegefondsgesetznovelle, die vom Sozialministerium zur Begutachtung ausgesendet wurde, bestimmte dabei den Austausch. Die vorliegende Novelle zielt darauf ab, im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden die wichtigen Leistungen im Bereich der Betreuungs- und Pflegedienstleistungen in der Langzeitpflege für die Jahre 2013 bis 2016 abzusichern. Im Zuge der Verhandlungen zum Stabilitätspakt war vereinbart worden, den bereits 2011 eingerichteten Pflegefonds für die Jahre 2015 und 2016 mit insgesamt 650 Millionen Euro zu dotieren. Für Vorarlberg sind für das Jahr 2015 in etwa 13,2 Millionen Euro vorgesehen, für das Jahr 2016 stehen rund 15,4 Millionen Euro zur Verfügung.

Unbürokratischer Vollzug

   Landeshauptmann Wallner betonte, dass es aus Ländersicht bedeutend sei, die im Gesetz vorgesehene Entlastung der Länder und Gemeinden auch tatsächlich zu gewährleisten: "Die Absicherung der Pflege über das Jahr 2014 hinaus ist ein wichtiger Schritt und für Vorarlberg von großer Bedeutung. Ich lege großen Wert darauf, dass wir in der Vollziehung möglichst unbürokratisch vorgehen können. Die Menschen sollten in die Lage versetzt werden, schnell und ohne großen Aufwand die ihnen zustehenden Leistungen zu beziehen". Wallner begrüßte in diesem Zusammenhang die in der Novelle eingearbeitete Flexibilisierung der Mittelverwendung.

Ausbau der sozialen Dienste für Pflege- und Betreuungsbedürftige

   Das Pflegefondsgesetz ist im Juli 2011 in Kraft getreten. Das Gesetz hatte zum Zweck, den weiteren Ausbau der sozialen Dienste für ältere, pflege- und betreuungsbedürftige Menschen voranzutreiben. Vor allem mobile und teilstationäre Dienste, Kurzzeitpflege im Heim, Case- und Caremanagement sowie alternative Wohnformen sollen gestärkt werden.

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