Presseaussendung · 23.04.2013 Verbesserter Rahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Landesregierung bringt zwei Gesetzesvorlagen in den Landtag

Veröffentlichung
Dienstag, 23.04.2013, 16:28 Uhr
Themen
Soziales/Jugend/Gesetzgebung/Schmid/Mennel
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat dem Landtag ein neues Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie ein Kinder- und Jugendanwaltschaftsgesetz zur Beschlussfassung vorgelegt. Damit wird ein verbesserter rechtlicher Rahmen zur Stärkung der Jugendwohlfahrt geschaffen, so Soziallandesrätin Greti Schmid und Gesetzgebungslandesrätin Bernadette Mennel nach der Regierungssitzung am Dienstag, 23. April 2013.

   Das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz soll das bisher geltende Landes-Jugendwohlfahrtsgesetz ablösen. Weiters wird damit das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz, das mit 1. Mai 2013 in Kraft tritt, umgesetzt.

   Das neue Landesgesetz bringt eine Modernisierung. Die UN-Kinderrechtskonvention wird darin ebenso verankert wie die Grundsätze von Empowerment, Beteiligung, Zusammenarbeit und Sozialraumorientierung. Zur Beratung der Landesregierung wird ein Kinder- und Jugendhilferat eingerichtet. Erstmals sind auch entwicklungsfördernde und präventive Angebote Teil des Leistungsangebots. Zudem werden die Abwicklung der Gefährdungsabklärung und der Hilfeplanung verankert.

   Vor der Erarbeitung des Gesetzes wurde eine Expertengruppe eingerichtet, die einen breiten Dialogprozess geführt hat. Teilnehmer waren neben den internen Stellen alle wesentlichen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, sowie der Kinder- und Jugendanwalt. Ergebnis dieses Prozesses waren die sogenannten programmatischen Leitlinien, die wesentliche Empfehlungen für das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz beinhalten.

   Bei der Erarbeitung dieses neuen Gesetzes ist deutlich geworden, dass es auch zweckmäßig ist, den Stellenwert und die Bedeutung des Kinder- und Jugendanwaltes hervorzuheben, indem dessen Aufgaben und Kompetenzen in einem eigenen Kinder- und Jugendanwaltschaftsgesetz geregelt werden und seine Weisungsfreiheit ausdrücklich festgeschrieben wird. Die bisherigen Aufgaben bleiben erhalten, werden aber ergänzt und neu strukturiert. Der jährliche Bericht des Kinder- und Jugendanwalts bzw. der Kinder- und Jugendanwältin an die Landesregierung ist künftig verpflichtend dem Landtag zur Kenntnis zu bringen.

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