Presseaussendung · 30.04.2013 Landesverwaltungsgericht: Sammelnovelle in Begutachtung Stellungnahmen bis 15. Mai 2013 möglich

Veröffentlichung
Dienstag, 30.04.2013, 09:09 Uhr
Themen
Recht/Landesverwaltungsgericht/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012, mit der ab 1. Jänner 2014 österreichweit zwei Bundesverwaltungsgerichte und neun Landesverwaltungsgerichte geschaffen werden, wurde in Vorarlberg bereits mit einer Änderung der Landesverfassung und dem Landesverwaltungsgerichtsgesetz umgesetzt. Zusätzlich muss die gesamte Landesrechtsordnung an die geänderten verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung ein Landesverwaltungsgerichts-Anpassungsgesetz als Sammelnovelle zur Begutachtung versandt.

Bis Mittwoch, 15. Mai 2013, liegt der Gesetzestext bei den Vorarlberger Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und kann im Internet auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Während der Auflagefrist haben alle Landesbürgerinnen und -bürger die Möglichkeit, Änderungsvorschläge einzubringen.

Die 85 Artikel umfassende Sammelnovelle sieht im Wesentlichen vor, dass Regelungen über den administrativen Instanzenzug (außer im Bereich der Gemeinden), Regelungen über den Ausschluss von Rechtsmitteln sowie das Rechtsmittel der Vorstellung im Gemeindebereich entfallen. Zudem ist – neben zahlreichen anderen Änderungen – die Zuständigkeit des Landesverwaltungsgerichtes bei Entschädigungsverfahren (anstelle des ordentlichen Gerichts) und bei Vergabenachprüfungsverfahren (anstelle des Unabhängigen Verwaltungssenates) geplant.

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