Presseaussendung · 06.05.2013 Saatgut-Verordnung: Bedenken Vorarlbergs bleiben aufrecht Der heute präsentierte Vorschlag der EU-Kommission wird derzeit intensiv begutachtet

Veröffentlichung
Montag, 06.05.2013, 15:28 Uhr
Themen
Landwirtschaft/EU/Wallner/Schwärzler
Redaktion
Florian Themeßl-Huber

Bregenz (VLK) – Seit heute liegt der Vorschlag der EU-Kommission zur neuen Saatgut-Verordnung vor. "Eine intensive Begutachtung ist bereits im Gang", informieren Landeshauptmann Markus Wallner und Umweltlandesrat Erich Schwärzler: "Es ist zu erkennen, dass offensichtlich ein wenig Bewegung auf Seiten der Kommission stattgefunden hat, unsere Bedenken bleiben aber jedenfalls aufrecht." Gerade in Vorarlberg zähle es zur regionalen Identität, spezielle und zum Teil alte Saatgutsorten anzubauen.

   Die vor der Präsentation bekannt gewordenen Pläne der EU-Kommission hatten für viel Unmut gesorgt. Auch Landeshauptmann Wallner und Landesrat Schwärzler haben die massiven Bedenken des Landes sehr klar gegenüber der Bundesregierung und den EU-Abgeordneten artikuliert. "Die in Vorarlberg vorhandene Artenvielfalt ist ein großer Schatz, den wir unbedingt erhalten wollen. Insbesondere die kleinstrukturierte Landwirtschaft ist auf sie angewiesen. Die natürliche genetische Vielfalt von Saatgut muss weiterhin Bestand haben und die Praxis des lokalen Handels alter und seltener Sorten muss aufrecht bleiben", betonen Wallner und Schwärzler.

Verordnung wird genau geprüft

   In den zuständigen Abteilungen wird der Verordnungsentwurf derzeit auf Herz und Nieren geprüft. Es müsse zweifelsfrei klar sein, dass die natürliche genetische Vielfalt von Saatgut erhalten bleibt. Auch die Umsetzung der Verordnung in der Praxis wird ganz genau überprüft. "Wir machen uns weiterhin bemerkbar, wenn wir unerwünschte Entwicklungen erkennen oder unsere Bedenken nicht ausgeräumt werden", versichern Wallner und Schwärzler unisono.

Vereinfachungen und Ausnahmen

   Einige Verbesserungen seien aber durchaus erkennbar. Für die Nutzung von traditionellen Sorten sollen abgeschwächte Registrierungsvorschriften gelten. Kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro dürfen künftig kleine Mengen von Saatgut vermarkten, ohne dass sie einer Registrierungspflicht unterliegen. Der Einsatz von Saatgut für private Zwecke fällt nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung. Hobbygärtner können auch weiterhin jegliche Art von Saatgut erwerben und in kleineren Mengen auch verkaufen.

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