Presseaussendung · 15.05.2013 Spitalgesetz in der Begutachtung Stellungnahmen bis 23. Mai 2013 möglich

Veröffentlichung
Mittwoch, 15.05.2013, 09:47 Uhr
Themen
Recht/Gesundheit/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf über eine Änderung des Spitalgesetzes zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt bis Donnerstag, 23. Mai 2013, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden zwei Novellen des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) im Spitalgesetz umgesetzt. Der Entwurf beinhaltet im Wesentlichen Regelungen über Entnahmeeinheiten und Transplantationszentren sowie Anpassungen im Zusammenhang mit der neu geschaffenen Zielsteuerung-Gesundheit.

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