Presseaussendung · 24.05.2013 Vergabe von externen Leistungen: "Haltlose, oberflächliche Kritik" LH Wallner fordert genaueres Hinschauen und weniger Polemik

Veröffentlichung
Freitag, 24.05.2013, 16:25 Uhr
Themen
Verwaltung/Vorarlberg/Wallner
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – "Haltlose, oberflächliche Kritik wird durch ständige Wiederholung nicht zutreffender". So kommentiert Landeshauptmann Markus Wallner die jüngsten Vorwürfe in Sachen Vergabe von externen Dienstleistungen durch das Land. Selbst bei den acht willkürlich herausgesuchten "exemplarischen Beispielen" lasse sich die Kritik sehr leicht entkräften, "wenn genauer hingeschaut wird", betonte Wallner. Bei der Interpretation des Datenmaterials müsse der Leitsatz des Landes von einer sparsamen, schlanken und effizienten Landesverwaltung im Hinterkopf behalten werden, die den Grundsätzen von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit verpflichtet ist.

Auf mehr als 100 Seiten hat die Landesregierung kürzlich eine Anfrage zu den ausgelagerten Dienstleistungen beantwortet. Mehrere tausend Leistungen wurden darin angeführt. "Die gezielte und zweckmäßige Vergabe externer Dienstleistungen entlastet unsere Verwaltung bei deren operativen Aufgaben und stärkt zugleich die heimische Wirtschaft. Von dieser bewährten Praxis werden wir nicht abrücken", stellt Landeshauptmann Wallner klar. Für ihn ist die vorgebrachte Kritik am aktuellen System nicht zulässig. Wenn für jeden Spezialbereich gleich ein zusätzlicher Dienstposten geschaffen und auf externe Experten aus der Privatwirtschaft verzichtet wird, würde die Verwaltung massiv aufgebläht, so Wallner: "Der Vorarlberger Grundsatz lautet dagegen ganz zu Recht: so viel Staat als nötig – so viel privat als möglich".

Oberflächliche Interpretation

Die aktuell in den Medien diskutierten Kritikpunkte lassen sich laut Wallner leicht entkräften. Als exemplarisches (Negativ-)Beispiel wurden die Fotoaufträge für die Landesregierung genannt. Bis vor rund 20 Jahren waren beim Land teilweise bis zu drei Fotografen hauptberuflich angestellt. Neben laufenden Personalkosten hat das unter anderem auch dazu geführt, dass die Fotografen untertags (wenn keine Fotoaufträge anfallen) immer wieder Stehzeiten hatten und am Abend bzw. an den Wochenenden Überstunden angefallen sind. Deshalb wurde schon vor rund acht Jahren entschieden, keinen Fotografen mehr fix anzustellen, sondern diese Leistungen über freiberuflich tätige heimische Fotografen auf Werksvertragsbasis abzuwickeln. Insgesamt kann dadurch die Abwicklung der Fotoaufträge sehr kostengünstig erfolgen: Durchschnittlich kostet dem Land ein Fotoauftrag 183,40 Euro (in dieser Legislaturperiode wurden bisher 1.772 Fotoaufträge abgewickelt). Bei den angeführten Kosten ist zu berücksichtigen, dass darin auch die Fahrtspesen (Kilometergeld) sowie sämtliche dadurch angefallenen Materialkosten (Fotoausrüstung, PC, Foto-DVDs, usw.) abgegolten werden.

Die Vorteile auf einen Blick:
-    Keine fixen Personalkosten für das Land
-    Kein Raumbedarf (Büro etc.) im Landhaus
-    Das Land muss keine Geräte und Arbeitsbehelfe anschaffen (Fotoausrüstung, PC-
     Station, etc.)
-    Punktgenauer Einsatz der Fotografen zu jenen Zeiten, an denen sie gebraucht
      werden (vor allem auch zu Tagesrandzeiten wie etwa abends, an den 
      Wochenenden, an Feiertagen etc.)
-    Möglichkeit des gleichzeitigen Einsatzes mehrerer Fotografen zur selben Zeit
-    Möglichkeit, die Fotografen regional unterschiedlich nach deren Wohnort
     einzusetzen (dadurch weniger Kilometergeld, kürzere Einsatzzeiten)
-    Keine "Stehzeiten" (Kosten fallen nur an, wenn auch Fotografen gebraucht werden,
     keine Überstundenzahlungen)
-    Klare Abrechnung nach Stundensätzen

   "Die damalige Entscheidung hat sich sehr bewährt und ist geradezu ein Paradebeispiel für eine besonders gelungene Auslagerung operativer Aufgaben der Landesverwaltung an die Privatwirtschaft", erklärt Landeshauptmann Wallner.

Korrektes vergaberechtliches Vorgehen

Ebenfalls nicht nachzuvollziehen ist für Landeshauptmann Wallner der Vorwurf, dass immer wieder dieselben Agenturen und Berater zum Zug kommen würden. "Bei der Vergabe von Dienstleistungen an Werbeagenturen achtet das Land selbstverständlich auf ein vergaberechtlich korrektes Vorgehen. Deshalb werden dazu auch immer wieder die Rechtsexperten der Abteilung IIIb eingebunden", so Wallner. Bei Vergaben mit kreativen Aufgabenstellungen erfolgt zumeist ein geladener Realisierungswettbewerb gemäß Bundesvergabegesetz 2006 mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren: Dabei werden mindestens drei – oft jedoch auch mehr – Agenturen eingeladen, wobei bewusst auch immer wieder Agenturen eingeladen werden, welche bei anderen Projekten noch nicht berücksichtigt werden konnten. Der jeweiligen Jury werden die Agenturvorschläge immer anonymisiert präsentiert, d.h. die Jurymitglieder wissen gar nicht, welche Idee von welcher Agentur stammt. Eine Erfahrung bei der Jurierung ist allerdings, dass etablierte Agenturen oft die besseren Vorschläge erbringen und dann schlussendlich auch die Wettbewerbe gewinnen. Die zweckmäßige Ausschreibung und die sich daraus ergebenden Auftragsvergaben sind in der Regel auf zwei bis drei Jahre angelegt, da sich ansonsten die Kosten für den Wettbewerb wirtschaftlich nicht rechtfertigen ließen. Damit geht jedoch auch einher, dass es zu Kostenhäufungen bei den beauftragten Agenturen in diesem Zeitraum kommt. Für ungerechtfertigt hält Wallner zudem die Kritik an Direktvergaben: "Für solche Fälle wurde extra eine eigene Checkliste erstellt".

Wichtige Initiativen und keine "sinnlosen Kampagnen"

Nicht gelten lässt Wallner außerdem die Kritik an der Aktion "Rikki – Schlauberger vermeiden Abfall". Gerade mit dieser Initiative würden die Kinder in den Kindergärten und Schulen des Landes mit einem sehr wichtigen Thema sehr gut erreicht. "Eine qualitative Evaluierung ergab hervorragende Werte bei dieser Zielgruppe", so Wallner. Mit der "Jugend vor den Vorhang"-Initiative sei es gelungen, die außergewöhnlichen Leistungen hervorzuheben – freiwillige und ehrenamtliche –, die Jugendliche zugunsten der Gesellschaft erbringen. Die geschalteten Inserate waren auch ein Zeichen der Wertschätzung und im zielgruppenspezifisch richtig gewählten Medium ordentlich publiziert.

Winterdienst

Als "völlig unangebracht" bezeichnete Wallner auch die Kritik am Winterdienst in Vorarlberg. Es brauche gerade hier Leistungszukauf aus der Privatwirtschaft, weil nicht alles von den Bauhöfen erledigt werden kann. "Wenn eingefordert wird, dass noch mehr von den Bauhöfen erledigt werden soll, dann muss dazugesagt werden, dass die Bauhöfe personell aufgestockt werden müssen – in einem schneeärmeren Winter oder gar im Sommer keine sehr wirtschaftliche Maßnahme", so Wallner.

An der Kritik bezüglich der ausgelagerten Leistungen bei der Firma Kairos sei ebenfalls nichts dran, sagte der Landeshauptmann. Es sei kein Ausschließungsgrund für öffentliche Aufträge, wenn eine Person einmal im Landesdienst tätig war. "Wenn die erbrachte Leistung für das Land stimmt, gibt es keinen Grund, eine Partnerschaft abzulehnen", erklärt Wallner abschließend.

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