Presseaussendung · 08.10.2013 LR Schmid: Auch diesen Winter rasche und unbürokratische Hilfe für jene, die es brauchen

Veröffentlichung
Dienstag, 08.10.2013, 15:37 Uhr
Themen
Heizkostenzuschuss kann ab 14. Oktober beantragt werden
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Auch im kommenden Winter können Haushalte mit besonders geringem Einkommen vom Land Vorarlberg einen Heizkostenzuschuss bekommen. Wie schon in den letzten Jahren ist der Zuschuss beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt zu beantragen und wird dort sofort direkt ausbezahlt.

  Der Vorarlberger Heizkostenzuschuss beträgt 250 Euro und liegt damit weit über dem österreichischen Schnitt. "Damit können wir jenen Menschen, die es am dringendsten brauchen, wieder rasch und unbürokratisch helfen", sagt Landesrätin Greti Schmid. Dieser Weg habe sich in den letzten Jahren bewährt. Die Gemeinden erhalten die ausbezahlten Heizkostenzuschüsse vom Land rückvergütet.

   Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung erhalten von der Bezirkshauptmannschaft einen Zuschuss bis zur Höhe des Heizkostenzuschusses, wenn der Aufwand für die Beheizung nachweislich höher ist, als der im Mindestsicherungssatz dafür vorgesehene Anteil.

Die Voraussetzungen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses 2013/14:
Zuschusshöhe: 250 Euro
Antragsfrist: 14. Oktober 2013 bis 7. Februar 2014
Einkommensgrenze (monatlich netto):
- allein lebende Personen: 1.070 Euro
- zwei Erwachsene (Ehepaare/Lebensgemeinschaften): 1.577 Euro
- Alleinerziehende mit einem Kind: 1.313 Euro
- für jede weitere im Haushalt lebende Person (insbesondere Kinder) zusätzlich 188 Euro 

 
 In der Heizperiode 2012/2013 wurde der Heizkostenzuschuss an insgesamt 13.249 Personen/Haushalte ausbezahlt.

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