Presseaussendung · 22.10.2013 Gesetz über Betreiberpflichten zum Schutz der Umwelt Begutachtungsfrist bis 15. November 2013

Veröffentlichung
Dienstag, 22.10.2013, 08:39 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Gesetzes über Betreiberpflichten zum Schutz der Umwelt zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt bis Freitag, 15. November 2013, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Das Gesetzesvorhaben dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-R) im Zuständigkeitsbereich des Landes. Erklärtes Ziel dieser Richtlinie ist es, Ungleichgewichte in der Union beim Umfang der Emissionen aus Industrietätigkeiten zu beschränken.

Daher sollen künftig in einem Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, den betreffenden Industriezweigen, Umweltorganisationen und der Kommission für Anlagen, die in das sogenannte IPPC-Regime fallen, Referenzdokumente (BVT-Merkblätter und BVT-Schlussfolgerungen) erstellt werden. Diese Dokumente beinhalten unter anderem die besten verfügbaren Techniken und damit assoziierte Emissionswerte, die als Grundlage für die Festsetzung der Emissionsgrenzwerte im Rahmen des Bewilligungsverfahrens bzw. bei der Überprüfung und Aktualisierung der IPPC-Anlage heranzuziehen sind. Darüber hinaus sieht das Gesetz in Umsetzung der Richtlinie die verpflichtende Durchführung sogenannter Umweltinspektionen vor.

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