Presseaussendung · 15.11.2013 "Sich mit Einfühlungsvermögen auf Sterbende einlassen" Landtagspräsidentin Gabriele Nußbaumer referierte bei Podiumsdiskussion im Bildungshaus Batschuns

Veröffentlichung
Freitag, 15.11.2013, 11:59 Uhr
Themen
Soziales/Landtag/Nußbaumer
Redaktion

Batschuns (VLK) – Bei einer Podiumsdiskussion zum Thema "Mutmaßlicher Wille bei Kindern und Menschen mit geistiger Behinderung" am Donnerstag, 14. November 2013, im Bildungshaus Batschuns sprach Landtagspräsidentin Gabriele Nußbaumer in einem Impulsreferat über ihre persönlichen Erfahrungen auf diesem Gebiet. "Mit größtem Einfühlungsvermögen sich auf die sterbende Person einzulassen" legte sie anderen Betroffenen nahe.

Jede medizinische Behandlung bedarf einer informierten Einwilligung des Patienten. Dieses Recht auf Selbstbestimmung darf auch Kindern und Menschen mit geistiger Behinderung nicht vorenthalten werden. In der Praxis wird ihnen die Fähigkeit zu mündiger Entscheidung jedoch oft abgesprochen. Sollten Kinder und Menschen mit geistiger Behinderung nicht genauso in den letzten Entscheidungen ihres Lebens mit einbezogen werden, wie alle Menschen? Und wird ihr mutmaßlicher Wille wirklich eruiert und respektiert?

Landtagspräsidentin Nußbaumer, selbst Betroffene, sprach im Bildungshaus über diese besondere Situation: "Ein guter Sterbeprozess ist nicht zuletzt auch für die Familienangehörigen wichtig, um in Frieden abschließen zu können. Nachdem die meisten Menschen im Sterbeprozess medizinisch betreut werden, spielen die Ärzte und das Pflegepersonal dabei eine wichtige Rolle. In der Hektik des medizinischen Alltags haben ethische Überlegungen aber oft nicht jene Priorität, die im Sterbeprozess notwendig sind." Zwei Grundsätze sind laut Nußbaumer für ein würdevolles Sterben unabdingbar: Die Erkenntnis, dass therapeutische, bzw. lebensverlängernde Maßnahmen nur noch den bevorstehenden Tod hinauszögern, und die Empathie, den Willen des Sterbenden zu erspüren und zu akzeptieren. Alle involvierten Personen müssten auch bereit sein, über dieses heikle Thema in Kommunikation zu treten. Wenn möglich mit dem Betroffenen selbst, wenn dies nicht möglich ist, mit den Angehörigen oder anderen Bezugspersonen.

Eine Patientenverfügung ist dabei eine wichtige Richtschnur, betonte Nußbaumer: "Bei Menschen mit Behinderungen, die aufgrund ihrer geistigen Einschränkungen keine Patientenverfügung verfassen und nur über ihre Bezugspersonen kommunizieren können, ist es unabdingbar, dass die Stellvertreterfunktion der Bezugsperson ernst genommen wird. Ohne falsche Scheu und auf Augenhöhe muss der behandelnde Arzt das Gespräch mit diesen Personen suchen." Das erfordere Zeit und ein gutes Gesprächsklima, aber auf diese Weise habe auch ein Mensch mit schweren kognitiven Beeinträchtigungen zumindest eine Chance, seinen mutmaßlichen Willen kund zu tun. Niemand wisse wirklich, was das Sterben und der Tod in einem Menschen auslösen, so Nußbaumer: "Man kann nur versuchen, sich mit größtem Einfühlungsvermögen auf die sterbende Person einzulassen. Aus Respekt vor jedem Menschen."

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