Presseaussendung · 28.02.2014 Elektrizitätswirtschaftsgesetz in der Begutachtung Änderungsvorschläge bis 14. März 2014 möglich

Veröffentlichung
Freitag, 28.02.2014, 16:59 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf über eine Änderung des Tiergesundheitsfondsgesetzes zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt noch bis Freitag, 14. März 2014, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Mit der vorliegenden Novelle werden grundsatzgesetzliche Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 (Novelle BGBl. I Nr. 174/2013) im Landesrecht näher ausgeführt. Der Entwurf umfasst im Wesentlichen
- Ergänzungen und Anpassungen bei Begriffsbestimmungen und Verweisen;
- Ergänzende Reglungen über die Aufteilung der Kosten des Netzanschlusses;
- Ergänzungen bei den Bestimmungen über die Grundversorgung;
- Ergänzungen bei den (Informations-)Pflichten des Bilanzgruppenkoordinators.

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Bewilligungspflicht für Erzeugungsanlagen künftig erst ab einer Leistung von mehr als 100 kW (bisher: 25 kW) gilt; dies betrifft insbesondere Photovoltaikanlagen. Diese Deregulierungsmaßnahme dient auch der Entlastung der Verwaltung.

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