Presseaussendung · 11.03.2014 Antidiskriminierungsgesetz in der Begutachtung Änderungsvorschläge bis 28. März 2014 möglich

Veröffentlichung
Dienstag, 11.03.2014, 08:58 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf über eine Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt noch bis Freitag, 28. März 2014, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Das Gesetz dient in erster Linie dazu, die erforderlichen Anpassungen an die geänderten Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes des Bundes für die Regelung der Gleichbehandlung im Arbeitsleben in der Land- und Forstwirtschaft vorzunehmen. Diese Änderungen sind zum Teil europarechtlich bedingt und betreffen beispielsweise Regelungen über die Höhe des immateriellen Schadenersatzes, Klarstellungen im Zusammenhang mit dem Umfang des Schutzes vor Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts oder die Ausweitung der Verpflichtung zur Aufnahme von Entgeltangaben in Stelleninseraten.

Soweit diese Änderungen europarechtlich bedingt sind, werden sie nicht nur für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft, sondern für den gesamten Anwendungsbereich des Antidiskriminierungsgesetzes übernommen.

Schließlich sieht der Entwurf – neben redaktionellen Änderungen – auch eine Klarstellung dahingehend vor, dass auch die Erweiterung einer Erwerbstätigkeit vom Anwendungsbereich des Antidiskriminierungsgesetzes umfasst ist.

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