Presseaussendung · 13.03.2014 Straßengesetz in der Begutachtung Änderungsvorschläge bis 31. März 2014 möglich

Veröffentlichung
Donnerstag, 13.03.2014, 09:34 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf über eine Änderung des Straßengesetzes zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt noch bis Montag, 31. März 2014, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Das Straßengesetz enthält bereits Regelungen über Wanderwege. Diese Bestimmungen sollen ergänzt werden. Der Gesetzesentwurf sieht im Wesentlichen folgende Änderungen vor:
- Verbesserungen, wenn Wanderwege durch neue Straßen durchschnitten werden (Schnittstellengestaltung);
- Vorsorge für Wanderer, wenn auf einer Länge von mehr als 300 Meter eine neue Fahrstraße mit Hartbelag auf der Trasse des bisherigen Wanderweges errichtet wird (geeignete Ersatzfläche);
- Möglichkeit zur Verlegung eines Wanderweges, wenn der bisherige Wanderweg durch Naturereignisse wie Rutschungen, Vermurungen und dergleichen zerstört wurde (Verlegung).

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