Presseaussendung · 29.04.2014 Interreg V-Programm und Umweltbericht in der Begutachtung Stellungnahmen bis 15. Mai 2014 möglich

Veröffentlichung
Dienstag, 29.04.2014, 08:54 Uhr
Themen
Recht/Europa/Förderung/Begutachtung
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz/Tübingen (VLK) – Das Operationelle Programm Interreg V "Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein" 2014-2020 und der dazu erstellte Umweltbericht der Strategischen Umweltprüfung (SUP) liegen zur Ansicht unter www.vorarlberg.at auf. Jede Person kann dazu bis Donnerstag, 15. Mai 2014 eine Stellungnahme abgeben.

Die Beteiligung an Interreg-Programmen, mit denen die EU die Zusammenarbeit von Ländern und Regionen über nationale Grenzen hinweg fördert, ist für Vorarlberg eine langjährige Erfolgsgeschichte. Diese Aktivitäten werden auch in der Förderperiode 2014 – 2020 mit dem Programm "Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein"  fortgesetzt. Vorarlberg bekommt für dieses Programm rund 9,7 Millionen Euro aus Brüssel.

Programmvorschlag erarbeitet

  
Die zur Verfügung stehenden Fördermittel sollen ganz gezielt für die spezifischen Bedürfnisse des Programmgebiets eingesetzt werden. Mit den gewählten thematischen Zielen und Investitionsprioritäten leistet das Programm Beiträge zur EU-Strategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und deren Kernzielen. Die Fördermittel werden dabei auf folgende Schwerpunkte verteilt: Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung & Bildung (Prioritätsachse 1); Umwelt, Energie & Verkehr (Prioritätsachse 2); Verwaltungszusammenarbeit & bürgerschaftliches Engagement (Prioritätsachse 3).

  
Gleichzeitig wurde ein Umweltbericht erarbeitet, der die möglichen Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf umweltbezogene Schutzgüter/Schutzinteressen prüft.

  
Beide Dokumente liegen auch beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Römerstraße 15, 6900 Bregenz, Zimmer 701, sowie beim Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Str. 20, D-72072 Tübingen, Zimmer S221, als zuständiger Verwaltungsbehörde in Papierform während der Amtsstunden zur Einsicht auf.

  
Es besteht Gelegenheit, zu den veröffentlichten Dokumenten bis 15. Mai 2014 schriftlich Stellung zu nehmen. (Postanschrift: Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Str. 20, D-72072 Tübingen; E-Mail: stefanie.greiner@rpt.bwl.de)

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