Presseaussendung · 19.05.2014 Wallner: "Die Zukunft Europas mitbestimmen" Appell zur Teilnahme an Europawahl – Wahlkarten werden bis Freitag, 23. Mai von den Gemeindeämtern ausgestellt

Veröffentlichung
Montag, 19.05.2014, 16:47 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Europa/Wallner
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Kommenden Sonntag, dem 25. Mai 2014, werden in Österreich die 18 von insgesamt 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Landeshauptmann Markus Wallner richtet nochmals einen Appell an die Vorarlberger Bevölkerung, von ihrem Recht Gebrauch zu machen und zur Wahl zu gehen: "Wählen ist ein hohes demokratisches Gut". Wahlkarten können noch bis Mittwoch, 21. Mai (schriftlich) bzw. bis Freitag, 23. Mai, 12.00 Uhr (mündlich) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden. Für Fragen zur Wahl wurde eine Hotline im Amt der Vorarlberger Landesregierung eingerichtet (05574/511-21880).

Zwischen dem 22. Mai und dem 25. Mai 2014 finden die EU-Wahlen in allen 28 EU-Mitgliedstaaten statt. Insgesamt werden 751 Abgeordnete gewählt, davon 18 aus Österreich. Insgesamt haben rund 380 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger die Gelegenheit, an die Urne zu gehen.

Anzahl der Wahlberechtigten

  
Für die Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament (Europawahl) am 25. Mai 2014 sind nach Auflage der Wählerverzeichnisse in Vorarlberg insgesamt 270.821 Personen, davon 138.836 Frauen und 131.985 Männer, wahlberechtigt. Gegenüber der EU-Wahl von 2009 ist die Zahl der nichtösterreichischen Unionsbürger, welche in Vorarlberg ein Wahlrecht besitzen, von 1.486 auf heuer 2.278 Personen angestiegen. Rund ebenso viel Auslandsösterreicher mit letztem Wohnsitz in Vorarlberg (2.293) sind wahlberechtigt.

Wahlwerbende Parteien

Für die Europawahl am 25. Mai 2014 kandidieren neun wahlwerbende Parteien:

1.         Österreichische Volkspartei - Liste Othmar Karas (ÖVP)
2.         Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)
3.         Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) - Die Freiheitlichen (FPÖ)
4.         Die Grünen - Die Grüne Alternative (GRÜNE)
5.         BZÖ - Liste Mag. Werthmann (BZÖ)
6.         NEOS Das Neue Österreich und Liberales Forum (NEOS)
7.         Die Reformkonservativen - Liste Ewald Stadler (REKOS)
8.         Europa anders - KPÖ, Piratenpartei, Wandel und Unabhängige (ANDERS)
9.         EU-Austritt, Direkte Demokratie, Neutralität (EU-Stop) (EUSTOP)


Amtliche Wahlinformation 

  
In den vergangenen Wochen wurde die "Amtliche Wahlinformation" an jede wahlberechtigte Person in Vorarlberg versendet. In der "Amtlichen Wahlinformation" sind die Bezeichnung des zuständigen Wahllokales und dessen Wahlzeit sowie Angaben über die angeschriebene wahlberechtigte Person enthalten. Weiters enthält die Information einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet (www.wahlkartenantrag.at) sowie einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert und eine detaillierte Anleitung. Wahlberechtigte Personen, welche am Wahltag nicht in ihrem Wahllokal wählen können, haben – neben der persönlichen Beantragung im Gemeindeamt – auch auf diesen Wegen die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen.

  
Die Mitnahme des personalisierten Abschnittes dieser Information in das Wahllokal stellt eine Erleichterung im Arbeitsablauf der Wahlbehörde dar. Sollte die "Amtliche Wahlinformation" am Wahltag nicht mehr verfügbar sein, so kann sich die wahlberechtigte Person beim zuständigen Gemeindeamt über das zuständige Wahllokal und die Öffnungszeiten informieren und anschließend das Wahllokal mit dem für die Wahl notwendigen Lichtbildausweis aufsuchen.

Stimmabgabe im Wahllokal

  
Die örtlichen Wahlzeiten sind von den Gemeindewahlbehörden festgelegt worden. Die Wahllokale in den Vorarlberger Gemeinden öffnen in der Regel zwischen 7.00 und 8.00 Uhr und schließen zwischen 12.00 und 13.00 Uhr. Die Öffnungszeiten aller Wahllokale in Vorarlberg sind auf den Internetseiten des Landes unter www.vorarlberg/wahlen zu finden.

Stimmabgabe per Wahlkarte

  
Die Stimmabgabe per Wahlkarte ist nicht nur im zuständigen Wahllokal möglich, sondern auch in jedem österreichischen Wahllokal sowie per Briefwahl. Die Ausstellung einer Wahlkarte kann beim zuständigen Gemeindeamt schriftlich bis Mittwoch, 21. Mai 2014, mündlich bis Freitag, 23. Mai 2014, 12.00 Uhr, beantragt werden. Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.

   Geh- und transportunfähige oder bettlägerige Wahlberechtigte können eine Wahlkarte verlangen und beantragen, dass sie von einer besonderen Wahlbehörde in ihrer Unterkunft zwecks Stimmabgabe besucht werden.

  
Bei einer Stimmabgabe per Briefwahl muss die Wahlkarte im Postwege so rechtzeitig an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermittelt werden, dass sie dort spätestens am Wahltag, 17.00 Uhr, einlangt. Sie kann aber auch am Wahltag in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten oder bei einer Bezirkswahlbehörde bis 17.00 Uhr abgegeben werden. Bei der Übermittlung der Wahlkarte fallen keine Portokosten an.

Stimmzettel, Vorzugsstimmen

  
Für die Europawahl gibt es bundesweit einen einheitlichen Stimmzettel. Die Größe des Stimmzettels für die Europawahl 2014 entspricht dem Format DIN A4. Der Stimmzettel wird – anders als bei der Landtagswahl – nicht nach Hause zugestellt, sondern am Wahltag im Wahllokal an die Wählerinnen und Wähler ausgehändigt.

  
Auf dem Stimmzettel sind die Parteibezeichnungen und die Kurzbezeichnungen – nicht aber die Namen der einzelnen Bewerber – abgedruckt. Für die Vergabe von Vorzugsstimmen an einzelne Bewerber ist ein freies Feld ausgewiesen.

  
Die Wählerin bzw. der Wähler kann eine Vorzugsstimme für einen Bewerber der von ihr/ihm gewählten Partei vergeben. Dies geschieht durch die Eintragung des Namens oder der Reihungsnummer dieses Bewerbers im auf dem amtlichen Stimmzettel hiefür vorgesehenen freien Raum.

  
Die Namen der Bewerberinnen und Bewerber sind aus den vor dem Wahllokal sowie in der Wahlzelle angeschlagenen veröffentlichten Wahlvorschlägen zu ersehen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich über die Bewerber und Bewerberinnen der verschiedenen Parteien über die Homepage des Landes Vorarlberg www.vorarlberg.at/wahlen zu informieren.

Wirkung der Vergabe von Vorzugsstimmen

  
Die Vergabe von Vorzugsstimmen kann sich bei der Zuweisung der Mandate an die Wahlwerber auswirken. Mit der letzten Novelle der Europawahlordnung wurde die Erreichung eines Vorzugsstimmenmandats erleichtert. Nun werden die zu vergebenden Mandate zunächst der Reihe nach jenen Bewerbern zugewiesen, die im Bundesgebiet Vorzugsstimmen im Ausmaß von mindestens fünf Prozent der Parteisumme (früher sieben Prozent) erhalten haben. Mandate, die nicht auf Grund der Zahl der Vorzugsstimmen vergeben werden, werden nach der Reihenfolge der Parteiliste zugewiesen.

Keine Wahl ohne Wahlhelfer/innen

  
Die Durchführung einer allgemeinen Wahl ist nicht ohne aktive ehrenamtliche Mitwirkung denkbar. Landeshauptmann Wallner dankt in diesem Zusammenhang den mehr als 2.500 Mitgliedern von Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden sowie den zahlreichen weiteren Helfern für ihren Einsatz am Wahlsonntag in den Wahllokalen und bei der Ergebnisermittlung: "Demokratie lebt von Beteiligung."

Wahlhotline

  
Die von der Landeswahlbehörde eingerichtete Wahlhotline ist unter der Telefonnummer 05574/511-21880 werktags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 erreichbar. Fragen zur Wahl werden auch per E-Mail wahlinfo@vorarlberg.at entgegengenommen und bearbeitet. Weitere Informationen sind unter www.vorarlberg.at/wahlen abrufbar.

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