Presseaussendung · 30.06.2014 "Bin eine glühende Verfechterin eines starken Landtags" Landtagspräsidentin Nußbaumer: Landtag bietet die Möglichkeit, den Weg des Landes selbst zu bestimmen

Veröffentlichung
Montag, 30.06.2014, 12:09 Uhr
Themen
Politik/Landtag/Nußbaumer
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – "Unser Landtag ist mehr denn je ein Zukunftsmodell, das uns die Möglichkeit gibt, unseren Weg selbst zu bestimmen." Das sagte Landtagspräsidentin Gabriele Nußbaumer am Montag, 30. Juni 2014, im Landhaus in ihrem Resumee der laufenden Legislaturperiode, die diese Woche mit der zweitägigen Rechenschaftsdebatte zu Ende geht.


  
Es gelte daher sich zentralistischen Tendenzen entgegen zu stellen und die Bedeutung des Vorarlberger Landtags bewusst zu machen, betonte Nußbaumer. Das Landesparlament habe in vielen Bereichen beispielgebende Modelle entwickelt, etwa in Sachen Energieautonomie, bei der Frühpädagogik oder bei der Ausbildungs- und Jobgarantie für Jugendliche.

  
Mit Blick auf die Landtagswahl im September appellierte Nußbaumer an alle Wahlberechtigten, insbesondere Erstwähler und Jungwähler, ihr Stimmrecht wahrzunehmen: "Die Demokratie lebt von mündigen Bürgerinnen und Bürgern, von ihrer Mitwirkung. Wählen bedeutet mitentscheiden. Und Mitentscheiden ist durch das Demokratiepaket, das der Vorarlberger Landtag beschlossen hat, wesentlich verbessert worden. Ich ermuntere vor allem die Jugend, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und an der Zukunft des Landes, an ihrer Zukunft, mitzuwirken."

  
 In der auslaufenden Legislaturperiode ist der Vorarlberger Landtag 47 mal zusammengetreten, dazu kommen 341 Ausschusssitzungen. 81 Landesgesetze wurden beschlossen, dazu kommen elf Änderungen der Landesverfassung und 18 Bund-Länder-Vereinbarungen gemäß Art.15a der Bundesverfassung. Zu den herausragenden Leistungen zählte Nußbaumer die Landtags- und Demokratiereform mit der Aufnahme von Bürgerinnen- und Bürgerräten in die Verfassung, der Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts und der Verankerung von Untersuchungsausschüssen als Minderheitenrecht.

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