Presseaussendung · 29.08.2014 Stadttunnel Feldkirch Bilanz öffentliche Auflage – rund 55 Stellungnahmen eingegangen

Veröffentlichung
Freitag, 29.08.2014, 12:14 Uhr
Themen
Verkehr/Stadttunnel/Feldkirch
Redaktion
Peter Marte

Feldkirch/Bregenz (VLK) - Bei der gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Auflage der UVP-Unterlagen zum Stadttunnel Feldkirch bestand fast acht Wochen lang Gelegenheit, die Akten einzusehen. Insgesamt wurden dabei in allen drei Standortgemeinden sowie im Amt der Landesregierung knapp 40 Interessierte gezählt, bei der UVP-Behörde sind rund 55 Stellungnahmen eingegangen.

   Aufgrund eines Formalfehlers bei der Ankündigung muss die Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme von Anfang September bis Mitte Oktober im Amt der Landesregierung und in den Standortgemeinden nochmals wiederholt werden. Alle bereits eingebrachten Stellungnahmen behalten jedoch ihre Gültigkeit und müssen nicht neu eingebracht werden, so die Auskunft der UVP-Behörde. Die Dauer der Auflage wird sechs Wochen betragen. Wie während der ersten Auflage können Bürgerinnen und Bürger in den Standortgemeinden Feldkirch, Frastanz, Göfis und im Landhaus in Bregenz Einsicht in die Unterlagen nehmen. Wiederum ist es innerhalb der sechswöchigen Frist möglich, eine schriftliche Stellungnahme an die UVP-Behörde zu erstatten. Anschließend wird die Behörde alle eingebrachten Stellungnahmen aufarbeiten und feststellen, wer im Verfahren Parteistellung hat. Die öffentliche mündliche UVP-Verhandlung zum Stadttunnel Feldkirch wird ab dem 16. Dezember 2014 in Feldkirch stattfinden. Mit dem Bescheid der Behörde zum Stadttunnel Feldkirch wird danach in den darauffolgenden Monaten gerechnet.

Zahlen & Fakten Stadttunnel Feldkirch
- Gesamtlänge Stadttunnel Feldkirch ca. 3950 m
- Durchmesser unterirdischer Kreisverkehr ca. 70 m
- G
esamtkosten 226,5 Millionen Euro  (inkludiert Baukostenindex hochgerechnet zum Zeitpunkt der Fertigstellung)  

Informationen Öffentliche Auflage Stadttunnel Feldkirch
Dauer: Montag, 01.09.2014 bis Montag, 13.10.2014
UVP-Unterlagen liegen zur Einsicht auf:
Amt der Landesregierung, Abteilung Verkehrsrecht, Römerstraße 22 in Bregenz,
Rathaus in Feldkirch, Gemeindeämter Frastanz und Göfis.
Überall zu den Öffnungszeiten sowie nach telefonischer Vereinbarung.



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