Presseaussendung · 27.10.2014 Wohnbauförderungsgesetz in der Begutachtung Änderungsvorschläge bis 20. November 2014 möglich

Veröffentlichung
Montag, 27.10.2014, 08:34 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf über eine Änderung im Wohnbauförderungsgesetz zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt noch bis Donnerstag, 20. November 2014, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

   Der vorliegende Entwurf hat zum Ziel, die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu modernisieren und an die geänderten Voraussetzungen anzupassen. Dabei soll insbesondere auch die Umstellung auf neue Förderungssysteme ermöglicht werden. Darüber hinaus werden bestimmte Regelungen allgemeiner gefasst und die nähere Konkretisierung wird den Richtlinien überlassen, um schnell und flexibel aktuelle Erfordernisse berücksichtigen zu können

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