Presseaussendung · 04.11.2014 Skischulgesetz in der Begutachtung Änderungsvorschläge bis 20. November 2014 möglich

Veröffentlichung
Dienstag, 04.11.2014, 08:57 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf über eine Änderung im Skischulgesetz zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt noch bis Donnerstag, 20. November 2014, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Der vorliegende Gesetzesentwurf beinhaltet im Wesentlichen die Erweiterung der Befugnisse der Kontrollorgane und deren bescheidmäßige Bestellung, die Einführung eines Ausweises für Lehrkräfte und Praktikanten, welche im Rahmen einer Skischule tätig werden, sowie die Prüfung der Verlässlichkeit im Rahmen der Konzessionserteilung bzw. der Erteilung einer Schischulbewilligung. Darüber hinaus wird im Gesetz die Herabsetzung der Altersgrenze für die Zulassung zur ersten Teilprüfung im Rahmen der Skilehrerprüfung sowie für die Zulassung zur Diplomskilehrer- bzw. Diplomlanglauflehrerprüfung vorgesehen.

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