Presseaussendung · 21.11.2014 Wallner: "Weitere Länderforderung durchgesetzt" Bund hat Verlängerung der 15a-Vereinbarung zu 24-Stunden-Pflege zugesagt

Veröffentlichung
Freitag, 21.11.2014, 12:47 Uhr
Themen
Finanzen/Pflege/Wallner
Redaktion
Florian Themeßl-Huber

Villach (VLK) – Die Finanzreferenten der Länder trafen sich am Freitag (21. November) unter Kärntner Vorsitz in Villach zu ihrer halbjährlichen Konferenz. Dabei konnte ein weiterer Erfolg aus Ländersicht verbucht werden. Der Bund willigte ein, parallel zur Verlängerung des Finanzausgleichs auch die Bund-Länder-Vereinbarung zur 24-Stunden-Pflege zu verlängern. Dies soll kommenden Dienstag im Ministerrat beschlossen werden. Die Finanzreferenten leisteten ihre Unterschrift schon heute. "Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, dass ältere und betreuungsbedürftige Menschen – ihrem Wunsch entsprechend – möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung leben können", berichtet Landeshauptmann Markus Wallner, der für Vorarlberg an der Konferenz teilgenommen hat.

Damit die Finanzierung der Förderung der 24-Stunden-Betreuung für pflegebedürftige Menschen weiterhin sichergestellt werden kann, war die Verlängerung der Geltungsdauer dieser Vereinbarung bis zum Ende der laufenden Finanzausgleichsperiode erforderlich. "Die Pflege Zuhause zu unterstützen, ist aus Vorarlberger Sicht von ganz großer Bedeutung. Auch den Angehörigen ist es ein Anliegen, dieses Stück Lebensqualität zu erhalten. Die Verlängerung der 15a-Vereinbarung ist dafür ein wesentlicher Schritt", betont Landeshauptmann Wallner.

24-Stunden Betreuung

   Um die Betreuung und Pflege rund um die Uhr für die betreuungsbedürftigen Menschen sicherzustellen, hat der Bund einen Zuschuss eingeführt. In einer Vereinbarung mit den Ländern wurde geregelt, die Kosten zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 60 zu 40 aufzuteilen. 1.269 Vorarlbergerinnen und Vorarlberger haben 2013 vom Zuschuss profitiert – Tendenz steigend.

Siedlungswasserwirtschaft, Steuerreform und Haushaltsrecht

   Neben der 24-Stunden-Betreuung fassten die Finanzreferenten auch weitere Beschlüsse. So richteten sie die Forderung an den Bund, für die Jahre 2015 und 2016 je 100 Millionen Euro für Projekte im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft für die Dauer des verlängerten Finanzausgleichs abzusichern. "Die Investitionen in diesem Bereich sind enorm und für Länder und Gemeinden ohne tatkräftige Unterstützung des Bundes nur sehr schwer finanzierbar", erklärt Wallner. Auch über den Stand der Verhandlungen beim neuen Haushaltsrecht wurde diskutiert. Ziel ist die Weiterentwicklung des Haushaltswesens der Bundesländer im Hinblick auf mögliche Bereiche der Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit. Dafür soll eine gemeinsame Stellungnahme der Länder erarbeitet werden.

   In der Debatte um die Steuerreform stellten die Landesfinanzreferenten klar, dass es einen Vorabzug von einer Milliarde Euro über den Finanzausgleich nicht geben werde. "Allfällige Finanzierungsbeiträge der Gebietskörperschaften für die Steuerreform müssen im geltenden Verteilungsschlüssel des Finanzausgleichs stattfinden. In dieser Frage besteht große Einigkeit unter den Ländern", betont der Vorarlberger Landeshauptmann.

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